Brief der SEC zu Rechnungslegungsauswirkungen der Subprime-Finanzmarktkrise

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11.01.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben den Financial Reporting Alert 08-1 veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in welchem ein Brief von Conrad Hewitt, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), an FEI und AICPA erörtert wird (ebenfalls in englischer Sprache, 902 KB).

In diesem Brief geht Hewitt den Auswirkungen des Rahmenkonzepts für Zwangsvollstreckungen und Verlustvermeidung des amerikanischen Forums für Verbriefungen (American Securitisation Forum, ASF) auf die Rechnungslegung nach (in englischer Sprache, 692 KB). Das ASF entwickelte das Rahmenkonzept gemeinsam mit dem US-Finanzministerium um Hypothekenbanken dazu zu ermutigen, Klassen von Hypothekendarlehen niedrigerer Bonität mit bestimmten Risikomerkmalen, die sie für Ausfälle anfällig machen, umzuschulden oder zu ändern. Allerdings bestand eine Hürde darin, dass die Änderungen an den Hypothekendarlehen den Status einer qualifizierenden Zweckgesellschaft (Qualifying Special Purpose Entity, QSPE) im Sinne von FASB Statement 140 gefährden (siehe die Ausgabe vom 29. August 2007 von Heads Up für weitere Hintergründe; in englischer Sprache, 119 KB). In dem Brief deutet die SEC an, dass die Kommission "dem Fortbestehen als QSPE nicht widersprechen wird, wenn Hypothekendarlehen an Privatkunden mit veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität vom Typ 2 in Übereinstimmung mit den besonderen Überprüfungskriterien des ASF-Rahmenkonzepts verändert werden." In dem Brief wird weiter ausgeführt, dass "die Abteilung Rechnungslegung der Ansicht ist, dass es sachgerecht sei anzunehmen, dass Hypothekendarlehen an Privatkunden mit veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität vom Typ 2 bei Unterlassen einer Änderung aufgrund qualitativer Erwägung der Kreditausfallerwartung 'einigermaßen absehbar' ausfallen werden."

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