In diesem Brief geht Hewitt den Auswirkungen des
Rahmenkonzepts für Zwangsvollstreckungen und Verlustvermeidung
des amerikanischen Forums für Verbriefungen (American Securitisation
Forum, ASF) auf die Rechnungslegung nach (in englischer Sprache,
692 KB). Das ASF entwickelte das Rahmenkonzept gemeinsam mit dem
US-Finanzministerium um Hypothekenbanken dazu zu ermutigen, Klassen
von Hypothekendarlehen niedrigerer Bonität mit bestimmten
Risikomerkmalen, die sie für Ausfälle anfällig machen, umzuschulden
oder zu ändern. Allerdings bestand eine Hürde darin, dass die
Änderungen an den Hypothekendarlehen den Status einer
qualifizierenden Zweckgesellschaft (Qualifying Special Purpose
Entity, QSPE) im Sinne von FASB Statement 140 gefährden (siehe die
Ausgabe vom 29. August 2007 von Heads Up für weitere
Hintergründe; in englischer Sprache, 119 KB). In dem Brief deutet
die SEC an, dass die Kommission "dem Fortbestehen als QSPE nicht
widersprechen wird, wenn Hypothekendarlehen an Privatkunden mit
veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität vom Typ 2 in
Übereinstimmung mit den besonderen Überprüfungskriterien des
ASF-Rahmenkonzepts verändert werden." In dem Brief wird weiter
ausgeführt, dass "die Abteilung Rechnungslegung der Ansicht ist,
dass es sachgerecht sei anzunehmen, dass Hypothekendarlehen an
Privatkunden mit veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität
vom Typ 2 bei Unterlassen einer Änderung aufgrund qualitativer
Erwägung der Kreditausfallerwartung 'einigermaßen absehbar'
ausfallen werden."