Beratungen von CESR hinsichtlich Gleichwertigkeit von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS
02.01.2008
Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Beratungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit chinesischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS aufgenommen.
Überblick über CESRs vorläufige Schlussfolgerungen |
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US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen. Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar, dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen, weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni 2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen können. Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit wichtig ist. |