Juli

Finanzberichterstattung – Trends und Spannungen in der Konvergenz

31.07.2008

Jeff Willemain, Global Managing Partner, Regulatory & Risk, von Deloitte Touche Tohmatsu hat kürzlich einen Beitrag im Jahrbuch 2008 des internationalen Netzwerks zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) veröffentlicht, das auf der ICGN-Konferenz in Seoul im Juni 2008 vorgestellt wurde.

Der Beitrag mit dem Titel Corporate Reporting: Trends and Tensions in Convergence (39 KB) legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards und Fragen im Zusammenhang mit Konvergenz und der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

31.07.2008

Am 31. Juli 2008 hat der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung veröffentlicht, um zwei Fragen in Bezug auf das Hedge Accounting zu klären: .

Am 31. Juli 2008 hat der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung veröffentlicht, um zwei Fragen in Bezug auf das Hedge Accounting zu klären:

Inflationsrisiko eines finanziellen Grundgeschäfts

einseitiges Risiko eines Grundgeschäfts

Diese Änderungen basieren auf dem Entwurf Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren, der im September 2007 veröffentlicht worden war, beschränkt aber sich auf die beiden vorgenannten Punkte. Die Änderungen widmen sich weder der Frage, welche Risikopositionen als Grundgeschäft unter IAS 39 designiert werden können, noch der europäischen Carve-out-Option, die von wenigen europäischen Unternehmen gewählt wird. Diesen Themen wird man sich gesondert widmen.

Inflationsrisiko eines finanziellen Grundgeschäfts Inflation kann nur abgesichert werden, wenn die Inflationsänderungen vertraglich festgelegte Teile von Zahlungsströmen eines bilanzierten Finanzinstruments sind. Wenn also ein Unternehmen einen inflationsgebundenen Gläubigertitel erwirbt oder emittiert, besteht das Risiko in schwankenden Zahlungsströmen infolge von Änderungen der künftigen Inflationsrate. In diesem Fall kann Cash Flow Hedge Accounting angewendet werden. In der Änderung wird jedoch deutlich gemacht, dass ein Unternehmen nicht eine Inflationskomponente bei einem erworbenen oder emittierten festverzinslichen Gläubigertitel als abgesichertes Risiko in einem Fair Value Hedge designieren darf, weil eine solche Komponente nicht eindeutig abtrennbar und zuverlässig bewertbar ist. Die Änderungen machen auch deutlich, dass der risikolose oder Benchmark-Zinsteil des beizulegenden Zeitwerts eines festverzinslichen Finanzinstruments normalerweise eindeutig abtrennbar und verlässlich zu bewerten ist und daher abgesichert werden darf.

Einseitiges Risiko eines Grundgeschäfts Der IASB gestattet einem Unternehmen mit IAS 39, gekaufte Optionen als Sicherungsinstrument in einer Absicherung eines finanziellen oder nicht-finanziellen Postens zu designieren. Das Unternehmen kann eine Option als Absicherung von Änderungen in den Zahlungsströmen oder dem beizulegenden Zeitwert eines Grundgeschäfts oberhalb oder unterhalb eines festgelegten Preises oder einer anderen Variable designieren (also ein einseitiges Risiko). Mit den Änderungen wird verdeutlicht, dass der innere Wert, nicht aber der Zeitwert einer Option das einseitige Risiko widerspiegelt. Daher kann eine designierte Option nicht zur Gänze vollkommen effektiv sein. Der Zeitwert einer gekauften Option ist nicht Teil der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion, die Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Wenn ein Unternehmen eine Option zur Gänze als Sicherungsinstrument eines einseitigen Risikos, das aus einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion entsteht, designiert, wird es somit zu einer Hedge-Ineffektivität kommen. Alternativ kann ein Unternehmen entscheiden, den Zeitwert wie nach IAS 39 gestattet auszuklammern, um die Hedge-Effektivität zu verbessern.

Die Änderungen an IAS 39 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, bedarf aber für Unternehmen in der EU zuvor der Übernahme der Regelung durch die EU-Kommission. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden. Wenn also ein Unternehmen über eine Sicherungsbeziehung verfügt, die nach der überarbeiteten Fassung von IAS 39 nicht länger qualifiziert, muss das Unternehmen die Vergleichsperiode(n) neu darstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB).

Stellungnahmen zum PAAinE-Diskussionspapier zu Eigen- und Fremdkapital

31.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) zeigt sich erfreut über die eingegangenen Stellungnahmen zum PAAinE-Diskussionspapier zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Das Diskussionspapier wurde im Januar 2008 veröffentlicht, um die Diskussion der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital anzuregen und zu bereichern. Das Diskussionspapier ist entstanden im Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative des Deutschen Standardisierungsrates, der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und weiterer europäischer Standardsetzer. Der DSR wird nun die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die gewonnenen Erkenntnisse in die internationale Diskussion einbringen. Die Stellungnahmen werden in Kürze auf den Internetseiten des DRSC und von EFRAG verfügbar sein.

IAS Plus-Newsletter zu IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

31.07.2008

Das Global IFRS Office hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den heute veröffentlichten Änderungen an IAS 39 herausgegeben: Special Edition IAS Plus Newsletter– IAS 39: Eligible Hedged Items (in englischer Sprache, 140KB).

Die Änderungen betreffen

die Identifizierung von Inflation als abgesichertes Risiko oder abgesicherter Teil und

das Hedging mit Optionen

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

SEC-Gespräche am Runden Tisch zur Leistung von IFRS und US-GAAP

31.07.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 4. August 2008 Gespräche am Runden Tisch anbieten, um zu untersuchen, wie sich IFRS und US-GAAP jeweils während der jüngsten Finanzmarktunruhen bewährt haben.

De Gespräche, die auch im Internet gesendet werden, werden aus zwei Diskussionsrunden bestehen, die sich aus Anlegern, Emittenten, Prüfern und verschiedenen andere Parteien mit einem Hintergrund in Rechnungslegung zusammensetzen. Vertreter von FASB und IASB werden als Beobachter teilnehmen. Der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox sagte dazu:

Diese Gesprächsrunden werden für die SEC wertvolle Einsichten von Seiten der Anleger, Emittenten, Prüfer und anderer über die Belastbarkeit von IFRS und US-GAAP im Zusammenhang mit dem Druck, der derzeit auf den Märkten lastet, bieten. Wir sind besonders daran interessiert zu erfahren, wie die beiden Sätze von Standards mit den Hauptfragen der Bilanzierung in der Finanzmarktkrise einschließlich nicht konsolidierter Gesellschaften und beizulegendem Zeitwert zurecht kamen.

Beiträge zu den Gesprächen können auch schriftlich eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung der SEC.

Stellungnahmeentwurf zum Rahmenkonzept – Die Berichtseinheit

31.07.2008

Am 31. Mai 2008 hat der IASB hat ein Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit veröffentlicht.

Das Diskussionspapier (in englischer Sprache, 219 KB) stellt den ersten Schritt zu Phase D des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts dar. In dem Papier liegt der Schwerpunkt auf der Begriffsabgrenzung der Berichtseinheit und der Zusammensetzung einer Konzernberichtseinheit. Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008 gebeten, und EFRAG hat nun den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in englischer Sprache, 162 KB).

Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

EFRAG unterstützt die Ansicht, dass das überarbeitete Rahmenkonzept den Begriff der Berichtseinheit adressieren sollte. Auch die vorgeschlagene Beschreibung einer Berichtseinheit als „definierter Bereich geschäftlicher Aktivitäten von Interesse für gegenwärtige und mögliche künftige Investoren, Kredit- und Kapitalgeber‟ wird von EFRAG unterstützt.

EFRAG ist der Meinung, dass ein Schlüsselpunkt der Diskussion sein wird, wie der Bereich der geschäftlichen Aktivitäten definiert werden sollte, also welche Beziehung zwischen den geschäftlichen Aktivitäten bestehen sollten, die in der Berichtseinheit zusammengefasst werden. Im Papier wird vorgeschlagen, dass die Beziehung im Bestehen von Kontrolle liegen sollte, aber EFRAG ist der Meinung, dass sowohl Kontrolle als auch Chancen und Risiken beachtet werden sollten.

EFRAG stimmt den Vorschlägen im Papier, was „Kontrolle‟ in diesem Fall ausmacht, generell zu – nämlich dass Kontrolle über ein anderes Unternehmen sowohl Beherrschung als auch die Möglichkeit, Nutzen aus den geschäftlichen Aktivitäten des beherrschten Unternehmens zu ziehen, beinhaltet. Im Papier wird vorgeschlagen, dass ein Konzernabschluss aus der Unternehmensperspektive dargestellt werden sollte.

EFRAG ist jedoch der Meinung, dass es verfrüht ist, Schlüsse in diesem Bereich zu ziehen, bevor eine tiefgreifende Untersuchung aller involvierten Fragen durchgeführt worden ist und bevor die Ergebnisse dieser Untersuchung umfassend erörtert worden sind.

EFRAG stimmt der Auffassung zu, dass der Abschluss eines Mutterunternehmens mit den begleitenden Angaben, der keine Informationen enthält, die auf konsolidierter Basis erstellt worden sind, in den meisten Fällen nicht die vorgeschlagene Zielsetzung von Mehrzweckabschlüssen erfüllt, die an anderer Stelle im Rahmenkonzept beschrieben wird. Nach Ansicht von EFRAG muss zusätzlich zu diesen Informationen meistens ein vollständiger Konzernabschluss zur Verfügung gestellt werden, damit diese Zielsetzung erfüllt ist. Das könnte also bedeuten, dass der separate Abschluss eines Mutterunternehmens kein Mehrzweckabschluss ist.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 3/IAS 27

31.07.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und der geänderten Fassung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse zur Anwendung in Europa gebeten.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der beiden Standards vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Standards in der EU ergeben würden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Stellungnahmeentwurf zu Pensionen

30.07.2008

Im März 2008 hat der IASB hat ein Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Das Diskussionspapier (in englischer Sprache, 270 KB) stellt einen ersten Schritt in einem umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 26. September 2008 gebeten, und EFRAG hat nun den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in englischer Sprache, 216 KB).

Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers und stimmt der Ansicht zu, dass kurzfristige Verbesserungen an IAS 19 notwendig sind.

EFRAG stimmt dem Vorschlag zu, dass der Wert des Planvermögens und der Verpflichtungen aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig erfasst werden soll. Es sollte keinen Korridoransatz geben.

EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass die bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Darstellung von Wertänderungen im Planvermögen und in den Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Erfolgsberichterstattung im Rahmen dieses kurzfristigen Projekts geändert werden sollten.

EFRAG lehnt die Aufnahme der so genannten beitragsbasierten Leistungszusagen in den Umfang des Projekts ab. Es bestehen nicht nur Bedenken gegenüber den diesbezüglichen Vorschlägen, EFRAG ist auch der Meinung, dass das Ziel des IASB die Veröffentlichung eines endgültigen Standards 2010 sein sollte. Die Aufnahme von beitragsbasierten Leistungszusagen in den Umfang dieses Projekts würde diesen Zeitplan gefährden.

PCAOB führt Regeln zur Übernahme des Registrierungsstatus von Vorgängerfirmen ein

30.07.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Regeln verabschiedet, die festlegen, wann es einer Prüfungsgesellschaft gestattet ist, den Registrierungsstatus einer Vorgängergesellschaft nach einer Fusion oder einer anderen Veränderung in der rechtlichen Form des registrierten Unternehmens zu übernehmen, ohne dass das neue geformte Unternehmen sich um eine Registrierung bewerben muss.

Die PCAOB wird diese Regeln der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur Genehmigung vorlegen. Die Regeln werden 60 Tage nach der Genehmigung durch die SEC in Kraft treten. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung der PCAOB.

МСФО в кармане. 2008 год – IFRS in your Pocket auf Russisch

29.07.2008

Unsere russischen Kollegen habenМСФО в кармане. 2008 год veröffentlicht – die russische Übersetzung von IFRS in your Pocket 2008.

Dieser Taschenführer (186 Seiten in russischer Sprache, 681 KB) enthält die Zusammenfassungen aller IFRS und Interpretationen, die bis zum Januar 2008 herausgegeben worden sind.

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