Das
Diskussionspapier
(in englischer Sprache, 270 KB) stellt einen ersten Schritt
in einem umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Leistungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar.
Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 26. September 2008
gebeten, und EFRAG hat nun den
Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in
englischer Sprache, 216 KB).
Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von
EFRAG sind die folgenden:
| EFRAG begrüßt die
Veröffentlichung des Diskussionspapiers und stimmt
der Ansicht zu, dass kurzfristige Verbesserungen an
IAS 19 notwendig sind.
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| EFRAG stimmt dem
Vorschlag zu, dass der Wert des Planvermögens und
der Verpflichtungen aus Leistungszusagen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig
erfasst werden soll. Es sollte keinen Korridoransatz
geben.
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| EFRAG ist jedoch nicht
der Meinung, dass die bestehenden Vorschriften
hinsichtlich der Darstellung von Wertänderungen im
Planvermögen und in den Leistungszusagen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der
Erfolgsberichterstattung im Rahmen dieses
kurzfristigen Projekts geändert werden sollten.
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| EFRAG lehnt die
Aufnahme der so genannten beitragsbasierten
Leistungszusagen in den Umfang des Projekts ab. Es
bestehen nicht nur Bedenken gegenüber den
diesbezüglichen Vorschlägen, EFRAG ist auch der
Meinung, dass das Ziel des IASB die Veröffentlichung
eines endgültigen Standards 2010 sein sollte. Die
Aufnahme von beitragsbasierten Leistungszusagen in
den Umfang dieses Projekts würde diesen Zeitplan
gefährden.
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