Stellungnahmeentwurf zu Pensionen

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30.07.2008

Im März 2008 hat der IASB hat ein Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Das Diskussionspapier (in englischer Sprache, 270 KB) stellt einen ersten Schritt in einem umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 26. September 2008 gebeten, und EFRAG hat nun den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in englischer Sprache, 216 KB).

Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers und stimmt der Ansicht zu, dass kurzfristige Verbesserungen an IAS 19 notwendig sind.

EFRAG stimmt dem Vorschlag zu, dass der Wert des Planvermögens und der Verpflichtungen aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig erfasst werden soll. Es sollte keinen Korridoransatz geben.

EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass die bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Darstellung von Wertänderungen im Planvermögen und in den Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Erfolgsberichterstattung im Rahmen dieses kurzfristigen Projekts geändert werden sollten.

EFRAG lehnt die Aufnahme der so genannten beitragsbasierten Leistungszusagen in den Umfang des Projekts ab. Es bestehen nicht nur Bedenken gegenüber den diesbezüglichen Vorschlägen, EFRAG ist auch der Meinung, dass das Ziel des IASB die Veröffentlichung eines endgültigen Standards 2010 sein sollte. Die Aufnahme von beitragsbasierten Leistungszusagen in den Umfang dieses Projekts würde diesen Zeitplan gefährden.

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