Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten

  •  Image

14.07.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten).

Die endgültige Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle Interpretation der Standards und die Veröffentlichung allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung von Finanzinformationen durchzusetzen.‟ CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB)

Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB)

unsere IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten.

Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:

Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig. Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und für alle Finanzinstrumente sein.

Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein.

Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob ein Markt als aktiv anzusehen ist.

Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten.

Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.

Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:

Sie erfordert ein bedeutendes Urteilsvermögen.

Der Emittent sollte die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Transaktionen in einem Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle.

Das Liquiditätsrisiko und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant sein.

Die Verwendung von Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur mit großer Vorsicht geschehen.

Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.