Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten
14.07.2008
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten).
| Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB) |
| Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB) |
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Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten. Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:
Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:
Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt. |