Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

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11.07.2008

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht: Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB) Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB) .

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht:

  1. Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB)
  2. Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB)

Der Entwurf Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen trifft keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu. Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren Anwendungsbereich des Entwurfs.

Der neue § 243b UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) bekennt.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind als pdf-Datei bis zum 15. September 2008 an office@afrac.at zu mailen.

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