Vorschläge des SEC-Beirats zur Finanzberichterstattung

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10.07.2008

Der Beirat zur Verbesserung der Finanzberichterstattung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 11. Juli 2008 zusammenkommen, um einen Entwurf seines abschließenden Berichts zu erörtern.

Unten stellen wir Ihnen die fünf Hauptthemen und Beispiele bestimmter Vorschläge vor. Sie können sich den Berichtsentwurf in englischer Sprache herunterladen (Achtung! 11,2 MB). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Beirats auf der Internetseite der SEC.

Beirat der SEC zur Verbesserung der Finanzberichterstattung Beispiele von Vorschlagsentwürfen

A. Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der bei der SEC eingereichten Berichte

Zusammenfassende Darstellung am Anfang der Jahres- und Zwischenabschlüsse.

Der privatwirtschaftliche Sektor sollte Hauptleistungsindikatoren entwickeln (Key Performance Indicators, KPI) in Hinblick auf Geschäftstätigkeit und Branche, in denen die wichtige Aspekte der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens widergespiegelt werden, die so nicht dem Abschluss zu entnehmen sind oder nicht-finanzielle Maßnahmen sein mögen.

B. Verbesserung des Rechnungslegungsstandardsetzungsprozesses

Anerkennung der Vorrangigkeit der Perspektive der Investoren, da diese die Hauptadressaten von Abschlüssen sind, durch Erhöhung der Mitglieder aus diesem Bereich beim FASB und bei der FAF.

Der FASB sollte die Feldversuche/-befragungen bei vorgeschlagenen Standards ausweiten, die Überprüfung nach Einführung formalisieren und in regelmäßigen Abständen bestehende Standards überprüfen.

Einrichtung eines Forums zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Forum, FRF), um die Bemühungen des FASB mit der SEC, der PCAOB sowie den Anlegern, Prüfern und anderen Parteien zu koordinieren. Das FRF würde regelmäßig zusammenkommen, um die gegenwärtigen Anforderungen an das Berichtssystem zu analysieren, Prioritäten für Projekte zu setzen und zu erörtern, wie diese Projekte ausgeführt werden sollen.

C. Verbesserung der grundlegenden Struktur neuer Rechnungslegungsstandards

Rechnungslegungsstandards sollten so aufgebaut sein, dass ihre Zielsetzung und Prinzipien deutlich dargestellt werden. Es sollte eine einfache Sprache verwendet werden. Vermeidung detaillierter Vorschriften, quantitativ festgelegter Abgrenzungen (die ähnliche Sachverhalte oftmals in unterschiedlichem Licht erscheinen lassen und anfällig für Manipulationen sein können) sowie zahlreicher Ausnahmeregelungen.

Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB bei der Veröffentlichung neuer Standards und Interpretationen, die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts ausweiten, Vorsicht walten lässt, bis der FASB ein Bewertungsrahmenkonzept fertig stellt und die Infrastruktur für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ausgebaut wird.

Da das derzeitige System gemischter Attribute aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vermutlich fortbestehen wird, werden in dem Berichtentwurf die Bemühungen des FASB unterstützt, die Gewinn- und Verlustrechnung in zwei oder mehr Abschnitte zu unterteilen, die unter anderem den Anlegern helfen würden, Barmittelzuflüsse von nicht realisierten Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu unterscheiden.

Aufgabe branchenspezifischer Leitlinien in der offiziellen Literatur.

Offiziell formulierte alternative Rechnungslegungsmethoden sollten nicht bestehen.

D. Darstellung verbindlicher Interpretationsleitlinien

Alle Interpretations- und Umsetzungsleitlinien von allgemeiner Bedeutung sollten von einem einzigen Standardsetzer veröffentlicht werden – dem FASB.

Die SEC sollte ihre bestehenden Rechnungslegungsleitlinien in ein Format bringen, das dem vom FASB verwendeten entspricht.

„Wenn es nicht innerhalb von wenigen Jahren zur Konvergenz von US-GAAP und IFRS kommt, sollten der FASB und die SEC erwägen, US-GAAP grundlegend neu zu überdenken.‟

E. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und zu Ermessensentscheidungen

Die SEC und die PCAOB sollten Verlautbarungen zu ihren Vorgehensweisen veröffentlichen, um zu verdeutlichen, wie diese Aufsichtsbehörden die Angemessenheit von Ermessensentscheidungen bewerten.

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