A. Verbesserung der
Entscheidungsnützlichkeit der bei der SEC eingereichten
Berichte
| Zusammenfassende Darstellung am Anfang der Jahres-
und Zwischenabschlüsse.
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| Der privatwirtschaftliche Sektor sollte
Hauptleistungsindikatoren entwickeln (Key Performance Indicators, KPI)
in Hinblick auf Geschäftstätigkeit und Branche, in denen
die wichtige Aspekte der Geschäftstätigkeit eines
Unternehmens widergespiegelt werden, die so nicht dem
Abschluss zu entnehmen sind oder nicht-finanzielle
Maßnahmen sein mögen.
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B. Verbesserung des
Rechnungslegungsstandardsetzungsprozesses
| Anerkennung der Vorrangigkeit der Perspektive der
Investoren, da diese die Hauptadressaten von Abschlüssen
sind, durch Erhöhung der Mitglieder aus diesem Bereich
beim FASB und bei der FAF.
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| Der FASB sollte die Feldversuche/-befragungen bei
vorgeschlagenen Standards ausweiten, die Überprüfung
nach Einführung formalisieren und in regelmäßigen
Abständen bestehende Standards überprüfen.
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| Einrichtung eines Forums zur Finanzberichterstattung
(Financial Reporting Forum, FRF), um die Bemühungen des
FASB mit der SEC, der PCAOB sowie den Anlegern, Prüfern
und anderen Parteien zu koordinieren. Das FRF würde
regelmäßig zusammenkommen, um die gegenwärtigen
Anforderungen an das Berichtssystem zu analysieren,
Prioritäten für Projekte zu setzen und zu erörtern, wie
diese Projekte ausgeführt werden sollen.
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C. Verbesserung der grundlegenden Struktur
neuer Rechnungslegungsstandards
| Rechnungslegungsstandards sollten so aufgebaut sein,
dass ihre Zielsetzung und Prinzipien deutlich
dargestellt werden. Es sollte eine einfache Sprache
verwendet werden. Vermeidung detaillierter Vorschriften,
quantitativ festgelegter Abgrenzungen (die ähnliche
Sachverhalte oftmals in unterschiedlichem Licht
erscheinen lassen und anfällig für Manipulationen sein
können) sowie zahlreicher Ausnahmeregelungen.
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| Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB bei der
Veröffentlichung neuer Standards und Interpretationen,
die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts
ausweiten, Vorsicht walten lässt, bis der FASB ein
Bewertungsrahmenkonzept fertig stellt und die
Infrastruktur für die Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts ausgebaut wird.
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| Da das derzeitige System gemischter Attribute aus
Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vermutlich
fortbestehen wird, werden in dem Berichtentwurf die
Bemühungen des FASB unterstützt, die Gewinn- und
Verlustrechnung in zwei oder mehr Abschnitte zu
unterteilen, die unter anderem den Anlegern helfen
würden, Barmittelzuflüsse von nicht realisierten
Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu unterscheiden.
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| Aufgabe branchenspezifischer Leitlinien in der
offiziellen Literatur.
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| Offiziell formulierte alternative
Rechnungslegungsmethoden sollten nicht bestehen.
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D. Darstellung verbindlicher
Interpretationsleitlinien
| Alle Interpretations- und Umsetzungsleitlinien von
allgemeiner Bedeutung sollten von einem einzigen
Standardsetzer veröffentlicht werden – dem FASB.
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| Die SEC sollte ihre bestehenden
Rechnungslegungsleitlinien in ein Format bringen, das
dem vom FASB verwendeten entspricht.
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| „Wenn es nicht
innerhalb von wenigen Jahren zur Konvergenz von
US-GAAP und IFRS kommt, sollten der FASB und die SEC
erwägen, US-GAAP grundlegend neu zu überdenken.‟
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E. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen
und zu Ermessensentscheidungen
| Die SEC und die PCAOB
sollten Verlautbarungen zu ihren Vorgehensweisen
veröffentlichen, um zu verdeutlichen, wie diese
Aufsichtsbehörden die Angemessenheit von
Ermessensentscheidungen bewerten.
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