ECOFIN-Erklärung zur Führung des IASB

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09.07.2008

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union hat am 8. Juli 2008 in Brüssel getagt.

Unter anderem wurde die Unternehmensverfassung des IASB erörtert und eine Erklärung zur Führung des IASB verabschiedet (ECOFIN Conclusions on IASB Governance, in englischer Sprache, 130 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Der Rat verabschiedete die folgenden Erklärungen:

Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen sollte:

Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben, dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses, einschließlich derjenigen, die sich auf Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von Seiten des IASB Rechnung getragen wird.

Das Überwachungsgremium sollte aus den entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt aller relevanten europäischen Institute und Gremien sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist.

Der IASB muss eine größere Transparenz und Legitimität seiner Standardsetzungs- und Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen, einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind, sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen widergespiegelt werden.

Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine angemessen Balance von praktischer und fachlicher Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen. Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS sollte angemessen widergespiegelt werden.

Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG sollten sicherstellen, dass alle europäischen Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG sollte effektive und transparente Verfahren einrichten, um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht erzielt worden sind.

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