Der Rat verabschiedete die
folgenden Erklärungen:
Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser
Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist
der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der
öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des
IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen
sollte:
| Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht
der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines
Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend
Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der
IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst
sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle
gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte
eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen
und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder
des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben,
dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses,
einschließlich derjenigen, die sich auf
Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der
Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das
Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden
der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der
IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden
sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und
Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von
Seiten des IASB Rechnung getragen wird.
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| Das Überwachungsgremium sollte aus den
entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das
öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und
Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren
jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies
schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe
vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich
sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von
Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission
wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt
werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt
aller relevanten europäischen Institute und Gremien
sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist.
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| Der IASB muss eine größere Transparenz und
Legitimität seiner Standardsetzungs- und
Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss
dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation
bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen,
einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen
IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die
Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert
werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als
verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses
des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche
Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten
erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der
Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten
öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für
Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind,
sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen
widergespiegelt werden.
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| Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine
angemessen Balance von praktischer und fachlicher
Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer
Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger,
weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen.
Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS
sollte angemessen widergespiegelt werden.
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| Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung
der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der
Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu
können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der
Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu
stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen
vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess
des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG
sollten sicherstellen, dass alle europäischen
Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG
sollte effektive und transparente Verfahren einrichten,
um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im
öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise
agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich
der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat
begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform
der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht
erzielt worden sind.
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