ECOFIN wird über IASB und Finanzmarktkrise beraten

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05.07.2008

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union wird am 8. Juli 2008 in Brüssel tagen.

Die Tagesordnung beinhaltet eine Erörterung der Unternehmensverfassung des IASB sowie die Bilanzierung und Angaben durch Finanzinstitutionen. Das Hintergrundpapier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 166 KB). Hier sind zwei Ausschnitte:

Internationale Bilanzierungsstandards – Unternehmensverfassung des IASB

Der Rat sollte die Beschlüsse zur Reform, die derzeit beim International Accounting Standards Board (IASB) stattfindet, im Nachgang der öffentlichen Anhörungen, mit denen Ende Mai begonnen wurde (11183/08), annehmen. Er die Unternehmensverfassung und Finanzierung des IASB bereits erörtert und zu diesem Thema Beschlüsse im Juli 2006 und Juli 2007 gefasst. Es gibt zwei Gründe, warum Beschlüsse in diesem Jahr erneut gefasst werden müssen:

die IASCF, die für die Ernennung der Mitglieder und die Finanzierung des IASB zuständige Stiftung, hat einen Prozess der Überprüfung der Satzung im vergangenen Mai in der Absicht eingeleitet, ihre eigene Unternehmensverfassung und die des IASB zu verbessern; sie schlägt u.a. die Einrichtung eines Überwachungsorgans innerhalb der IASCF vor, die Verantwortung dafür trüge, dass das öffentliche Interesse und aufsichtliche Bedenken bei der Abfassung von Bilanzierungsstandards besser berücksichtigt werden;

die jüngsten finanziellen Turbulenzen haben die Notwendigkeit für einen verlässlichen Mechanismus für die Abfassung von internationalen Bilanzierungsstandards dargelegt.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Rat, eine starke europäische Position zum Ausdruck zu bringen, bei Betonung insbesondere der Prinzipien, die in den Beschlussentwürfen herausgearbeitet wurden.

Finanzmärkte – Umsetzung aktueller Maßnahmen

In Übereinstimmung mit dem 'Fahrplan' zur wirksameren Bekämpfung der Finanzmarktkrise seit August 2007, der auf der Oktobersitzung 2007 verabschiedet wurde, wird der Rat einen Blick auf Entwicklungen hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen werfen. Der Rat sollte v.a. Beschlüsse zu den folgenden zwei Sachverhalten fassen:

den Fortschritt bei der Transparenz von Banken und anderen Finanzinstitutionen hinsichtlich der Bewertung ihrer Risikoaktiva;

der Linie, die in Europa und auf globaler Ebene zu den Ratingagenturen eingenommen werden soll (11229/08).

In den Beschlussentwürfen wird betont, dass umgehende und vollständige Angaben durch die Finanzinstitutionen hinsichtlich ihrer Risikopositionen bei leistungsgestörten Vermögenswerten und außerbilanziellen Vehikeln sowie hinsichtlich ihrer Abschreibungen und Verluste entscheidend sind, um das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat unlängst Empfehlungen verfasst, um den Banken Leitlinien bei der Einschätzung ihrer Vermögenswerte zu geben. Den Beschlussentwürfen zufolge ist dies ein sehr wichtiger Faktor zur Sicherstellung einer größeren Einheitlichkeit in der Praxis der Finanzinstitutionen. Diese wiederum ist entscheidend für die Wiederherstellung des Vertrauens in die tatsächliche Situation des Marktes.

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