IFRIC-Leitlinien zu Absicherungen einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

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03.07.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine Interpretation veröffentlicht, IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.

Gegenwärtig treten in der Praxis Abweichungen auf, da es verschiedene Ansichten dazu gibt, welche Risikopositionen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in Frage kommen.

Mit IFRIC 16 werden drei Hauptpunkte geklärt:

  1. Entsteht das Risiko aus (a) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die funktionale Währung des Mutterunternehmens oder (b) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Darstellungswährung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens? IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass aus der Darstellungswährung keine Risikoposition entsteht, die für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung durch ein Unternehmen in Frage kommt. Also kann ein Mutterunternehmen nur die Fremdwährungsdifferenzen als abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen der eigenen funktionalen Währung von der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen.
  2. Welches Unternehmen innerhalb eines Konzerns kann das Sicherungsinstrument bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb halten? Gilt insbesondere, dass das Mutterunternehmen, das die Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb hält, auch das Sicherungsinstrument zu halten hat? IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass das Sicherungsinstrument (die Sicherungsinstrumente) von jedem Unternehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden kann (können).
  3. Wie hat ein Unternehmen die Beträge zu bestimmen, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung sowohl für das Sicherungsinstrument als auch für das Grundgeschäft umzugliedern sind, wenn das Unternehmen die Investition veräußert? IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass, obwohl IAS 39 bei der Bestimmung der Beträge, die im Hinblick auf das Sicherungsinstrument aus der Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind, anzuwenden ist, IAS 21 in Hinblick auf das Grundgeschäft anzuwenden ist.

IFRIC 16 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen, und kann prospektiv angewendet werden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 59 KB).

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