IFRIC 15 vereinheitlicht die
Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der
Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten wie
beispielsweise Wohnungen oder einzelnen Häusern
„ab Plan‟ (also bevor die Errichtung abgeschlossen ist) seitens der
Errichtungsgesellschaft.
Aspekte von IFRIC 15:
| Grundlegende Frage. Die
grundlegende Frage ist, ob die Errichtungsgesellschaft
Güter verkauft (fertige Wohnungen oder Häuser)
oder Dienstleistungen (Erstellungsdienstleistungen als Baugesellschaft, die vom
Erwerber beauftragt wird). Erträge aus dem Verkauf von
Gütern werden normalerweise bei Lieferung erfasst.
Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden
normalerweise nach Grad der Fertigstellung während des
Baufortschritts erfasst. IFRIC 15 stellt Leitlinien zur
Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine
Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den
Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge
oder in den Anwendungsbereich von
IAS 18 Erträge
fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der
Errichtung erfasst werden sollten.
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| IAS 11 oder IAS 18? Eine
Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien ist nur
dann ein Fertigungsauftrag, der in den Anwendungsbereich
von IAS 11 fällt, wenn der Erwerber in der Lage ist, die
strukturellen Hauptelemente des Bauplans festzulegen,
bevor die Errichtung beginnt, und/oder Änderungen der
strukturellen Hauptelemente zu bestimmen, wenn die
Errichtung begonnen hat (unabhängig davon, ob er von
dieser Möglichkeit Gebrauch macht). Wenn der Erwerber
diese Möglichkeit hat, ist IAS 11 anzuwenden. Wenn der
Erwerber diese Möglichkeit nicht hat, ist IAS 18
anzuwenden.
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| Wenn IAS 18, Dienstleistung oder
Güter? Selbst wenn IAS 18 anzuwenden ist, kann der
Vereinbarung die Lieferung von
Errichtungsdienstleistungen betreffen und nicht
von Gütern. Dies wäre beispielsweise wahrscheinlich der
Fall, wenn die Errichtungsgesellschaft die
Errichtungsmaterialien nicht zu erwerben und zur
Verfügung zu stellen hat. Wenn die
Errichtungsgesellschaft die Errichtungsdienstleistung
zusammen mit den Errichtungsmaterialien zur Verfügung zu
stellen hat, um ihre Verpflichtungen aus der
Vereinbarung, dem Erwerber eine Immobilie zu liefern, zu
erfüllen, ist die Vereinbarung eine Vereinbarung über
die Verkauf von Gütern nach IAS 18.
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| Auswirkungen von IFRIC 15.
Die wichtigste erwartete Änderung durch IFRIC 15 in der
Praxis ist für manche Unternehmen eine Verschiebung weg
von der Erfassung der Erträge im Laufe des
Baufortschritts hin zur Erfassung der Erträge zu einem
einzigen Zeitpunkt – bei Abschluss der Errichtung
oder bei Lieferung. Vereinbarungen, die davon betroffen
sind, werden hauptsächlich diejenigen sein, die derzeit
in Übereinstimmung mit IAS 11 bilanziert werden und
nicht die Definition eines Fertigungsauftrags erfüllen,
wie sie von IFRIC interpretiert wurde. Diese übertragen
dem Erwerber nicht die Kontrolle und den wesentlichen
Nutzen und die wesentlichen Risiken aus der
Eigentümerschaft der in Errichtung befindlichen
Immobilie in deren gegenwärtigen Zustand während des
Baufortschritts.
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IFRIC 15 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach
dem 1. Januar 2009 beginnen, und ist rückwirkend anzuwenden. Eine
frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB).