IFRIC veröffentlicht Interpretation zur Errichtung von Immobilien

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03.07.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine Interpretation veröffentlicht, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien.

IFRIC 15 vereinheitlicht die Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten wie beispielsweise Wohnungen oder einzelnen Häusern „ab Plan‟ (also bevor die Errichtung abgeschlossen ist) seitens der Errichtungsgesellschaft.

Aspekte von IFRIC 15:

Grundlegende Frage. Die grundlegende Frage ist, ob die Errichtungsgesellschaft Güter verkauft (fertige Wohnungen oder Häuser) oder Dienstleistungen (Erstellungsdienstleistungen als Baugesellschaft, die vom Erwerber beauftragt wird). Erträge aus dem Verkauf von Gütern werden normalerweise bei Lieferung erfasst. Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden normalerweise nach Grad der Fertigstellung während des Baufortschritts erfasst. IFRIC 15 stellt Leitlinien zur Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 Erträge fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der Errichtung erfasst werden sollten.

IAS 11 oder IAS 18? Eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien ist nur dann ein Fertigungsauftrag, der in den Anwendungsbereich von IAS 11 fällt, wenn der Erwerber in der Lage ist, die strukturellen Hauptelemente des Bauplans festzulegen, bevor die Errichtung beginnt, und/oder Änderungen der strukturellen Hauptelemente zu bestimmen, wenn die Errichtung begonnen hat (unabhängig davon, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht). Wenn der Erwerber diese Möglichkeit hat, ist IAS 11 anzuwenden. Wenn der Erwerber diese Möglichkeit nicht hat, ist IAS 18 anzuwenden.

Wenn IAS 18, Dienstleistung oder Güter? Selbst wenn IAS 18 anzuwenden ist, kann der Vereinbarung die Lieferung von Errichtungsdienstleistungen betreffen und nicht von Gütern. Dies wäre beispielsweise wahrscheinlich der Fall, wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsmaterialien nicht zu erwerben und zur Verfügung zu stellen hat. Wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsdienstleistung zusammen mit den Errichtungsmaterialien zur Verfügung zu stellen hat, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung, dem Erwerber eine Immobilie zu liefern, zu erfüllen, ist die Vereinbarung eine Vereinbarung über die Verkauf von Gütern nach IAS 18.

Auswirkungen von IFRIC 15. Die wichtigste erwartete Änderung durch IFRIC 15 in der Praxis ist für manche Unternehmen eine Verschiebung weg von der Erfassung der Erträge im Laufe des Baufortschritts hin zur Erfassung der Erträge zu einem einzigen Zeitpunkt – bei Abschluss der Errichtung oder bei Lieferung. Vereinbarungen, die davon betroffen sind, werden hauptsächlich diejenigen sein, die derzeit in Übereinstimmung mit IAS 11 bilanziert werden und nicht die Definition eines Fertigungsauftrags erfüllen, wie sie von IFRIC interpretiert wurde. Diese übertragen dem Erwerber nicht die Kontrolle und den wesentlichen Nutzen und die wesentlichen Risiken aus der Eigentümerschaft der in Errichtung befindlichen Immobilie in deren gegenwärtigen Zustand während des Baufortschritts.

IFRIC 15 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, und ist rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB).

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