Kanadische Unternehmen werden sich um vorzeitige Anwendung von IFRS bewerben können

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02.07.2008

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrators, CSA), die die 13 Wertpapieraufsichten der Provinzen und Territorien vertritt, hat einen Hinweis veröffentlicht, in dem die Ansichten des CSA-Stabs zu möglichen Änderungen der Wertpapiervorschriften vor dem Hintergrund der Tatsache dargestellt werden, dass öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada 2011 auf IFRS übergehen.

Der Hinweis 52-321 trägt den Titel Vorzeitige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die Verwendung von US-GAAP und Verweis auf IFRS-IASB (in englischer Sprache, 46 KB). Drei Hauptpunkte werden genannt:
  1. Der Stab der CSA ist darauf vorbereitet, nach Einzelfallentscheidungen inländischen Emittenten zu gestatten, auch für Geschäftsperioden, die vor dem 1. Januar 2011 beginnen, ihre Abschlüsse nach IFRS-IASB [IFRS wie vom IASB herausgegeben] zu erstellen. Die Erlaubnis würde davon abhängen, wie gut das Unternehmen auf den Wechsel der Rechnungslegungsvorschriften vorbereitet ist.
  2. Der Stab der CSA schlägt vor, das Wahlrecht für inländischen Emittenten, die auch bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, beizubehalten, wonach diese ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen dürfen.
  3. Es wäre vorzuziehen, wenn mit den Wertpapiervorschriften vorgeschrieben würde, dass inländischen Emittenten ihre Abschlüsse nach dem verpflichtenden Übergangsdatum nach IFRS-IASB erstellen, nicht nach kanadischen Rechnungslegungsprinzipien, und dass den Prüfern dieser Abschlüsse vorgeschrieben würde, auf IFRS wie vom IASB herausgegeben Bezug zu nehmen. [Hier geht es um Unternehmen im französischsprachigen Teil Kanadas. Einige Fragen bezüglich der Übersetzung der IFRS ins Französische und die daraus entstehende zeitliche Verzögerung sind noch ungeklärt.]

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