Neue IDW Rechnungslegungshinweise
30.06.2008
Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am 13. Juni 2008 die folgenden IDW Rechnungslegungshinweise verabschiedet: .
Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am 13. Juni 2008 die folgenden IDW Rechnungslegungshinweise verabschiedet:
| IDW Rechnungslegungshinweis: Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.010) |
| IDW Rechnungslegungshinweis: Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.011) |
| IDW Rechnungslegungshinweis: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) |
Ziel der drei Verlautbarungen ist eine zusammenfassende und systematisierte Darstellung der Anforderungen an die Rechnungslegung und Dokumentation der Vermögens- und Schuldenmasse in der Insolvenz, der Anforderungen an die insolvenzspezifische Rechnungslegung und der Anforderungen an die externe handelsrechtliche Rechnungslegung im Insolvenzverfahren. Adressaten der drei Verlautbarungen sind nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere am Insolvenzverfahren Beteiligte wie Schuldner, Insolvenzverwalter und Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Verlautbarungen werden in Kürze in den IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht.