Entwurf der EFRAG-Stellungnahme zu Eigen-/Fremdkapital

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30.06.2008

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital veröffentlicht (in englischer Sprache, 109 KB).

In der Stellungnahme werden erhebliche Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers angemeldet; die drei Hauptpunkte übersetzen wir nachfolgend für Sie:

Obwohl wir zustimmen, dass die drei Ansätze, die beschrieben werden, einige der Sachverhalte herausstreichen, die bei der Entwicklung eines Eigen-/Fremdkapitalklassifizierungssystems sorgfältig erwägt werden müssen, wird in dem Diskussionspapier nicht erörtert, zu welchem Zweck zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden soll. Ohne eine solche Erörterung ist es schwer, die Kriterien zu identifizieren, die bei der Einschätzung, ob ein Ansatz besser ist als ein anderer, verwendet werden können. Im Diskussionspapier ist viel die Rede davon, dass der Klassifizierungsansatz einfach sein muss, und wir stimmen zu, dass Einfachheit ein wünschenswertes Merkmal ist. Sie kann jedoch kein Selbstzweck sein.

Wir sind der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass eine starke Verknüpfung zwischen diesem Projekt und den Arbeiten zu den Elementen des Abschlusses im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept gewahrt wird. Dies scheint im Moment nicht der Fall zu sein. Wir sind sogar der Meinung, dass viele Argumente dafür sprechen, dass die meisten Sachverhalte erst auf konzeptioneller Ebene gelöst werden sollten, bevor man mit diesem Projekt fortfährt.

Wir sind der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass unabhängig davon, welcher Ansatz im Endeffekt gewählt wird, dieser sowohl für separate als auch für Konzernabschlüsse geeignet sein muss, ohne dass zusätzliche, willkürliche Regelungen notwendig sind. Dies ist nach den derzeitigen Formulierungen weder beim Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft noch beim Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung der Fall.

Kommentare zum Entwurf der Stellungnahme sind bis zum 5. September 2008 bei EFRAG einzureichen,

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