SEC kündigt Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards an

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26.06.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat für den 9. Juli 2008 eine Gesprächsrunde an ihrem Hauptsitz, 100 F Street, N.E., Washington, D.C., angekündigt, in der es um die Vorteile und mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit den bestehenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards bezüglich beizulegender Zeitwerte geht.

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung bei der SEC, Conrad Hewitt, sagte dazu:

"Diese Gesprächsrunde wird Anlegern, Erstellern, Prüfern, Regulatoren und anderen interessierten Parteien eine erstklassige Gelegenheit bieten, der Kommission und anderen Beobachtern Einsichten über die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen Marktumfeld zukommen zu lassen."

Zu der Gesprächsrunde sind alle o.g. Parteien eingeladen. Ferner werden Vertreter des Financial Accounting Standards Boards, des International Accounting Standards Boards sowie der US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Boards) als Beobachter teilnehmen. Die Gesprächsrunde wird in zwei Panels abgehalten werden. Während es im ersten Panel um die Sichtweise großer Finanzinstitutionen und die Bedürfnisse ihrer Nutzer geht, widmet sich das Panel der Sichtweise aller börsennotierten Unternehmen einschließlich der kleineren und den Anforderungen von deren Nutzern. Dabei sollen folgende Themenkomplexe angesprochen werden:

die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus Sicht der Anleger

mögliche Effekte von Marktteilnehmern infolge der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Praxiserfahrungen und mögliche Herausforderungen bei der Anwendung der Fair-Value-Bilanzierungsstandards

Aspekte der gegenwärtig in Kraft befindlichen Standards, die verbessert werden könnten (sofern vorhanden)

Erfahrungen mit den Wirtschaftsprüfern hinsichtlich der Beratung bei der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Erfahrungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Themenkomplexen können elektronisch oder postalisch an die SEC übermittelt werden. Details können Sie der englischsprachigen Pressemitteilung entnehmen.

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