Auswirkungsanalyse zur Übernahme von IFRIC 12 in der EU

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20.06.2008

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalyse zu IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen erstellt. Die Kommission kommt vorläufig zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme von IFRIC 12 die damit verbundenen Kosten überwiegen wird. Im Einzelnen heißt es:

Erwarteter Nutzen einer Einführung von IFRIC 12:

Klare Leitlinien zur bilanziellen Behandlung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden die Verständlichkeit der Abschlüsse von Unternehmen erhöhen, die in dieser Branche tätig sind. Es wird zu einer größeren Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS-Regelungen in diesem Bereich kommen.

Das Verständnis davon, wie Dienstleistungskonzessionen funktionieren und was für Ertragsmöglichkeiten und Risiken damit verbunden sind, wird bei den Anwendern erhöht. Die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Unternehmen wird steigen. Dadurch werden Anlagen in diesem Bereich möglicherweise attraktiver und damit die Finanzierungskosten geringer.

Unternehmensleitungen werden nach den bisherigen Erfahrungen von Unternehmen, die bereits IFRIC 12 anwenden, besser in der Lage sein, die Erfolge und die Risiken dieser Geschäfte einzuschätzen.

Das europäische rechtliche Rahmenwerk wird in einem Bereich mit den IFRS in Einklang gebracht, in dem europäische Unternehmen marktführend sind.

Erwartete Kosten einer Einführung von IFRIC 12:

Die Unternehmen werden ihre (zahlreichen) Vereinbarungen analysieren und neu klassifizieren und ihre Datenerfassungssysteme anpassen müssen.

Die Darstellung im Abschluss wird angepasst werden müssen ebenso wie die gesamte Finanzberichterstattung, um die Auswirkungen der Übernahme der Interpretation zu erläutern. Es werden zusätzliche Informationen und Angaben bereitgestellt werden müssen.

Mögliche vorzunehmende Änderungen betreffen die Geschäfts-, vertragliche, aufsichtsbehördliche und steuerliche Praxis. Dies wird in den einzelnen Rechtskreisen unterschiedlich sein.

Die Adressaten der Abschlüsse werden ihre Analyseprozeduren und -methoden anpassen müssen.

Lesen Sie die vollständige Auswirkungsanalyse in englischer Sprache (188 KB).

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