Dem Panel gehören neben Vertretern der
Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch Sachverständige
der großen Investmenthäuser sowie Vertreter von
Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden an. Das beratende Panel der Experten kam am 13. Juni 2008 zu seiner
ersten Sitzung in London zusammen, um bestimmte Bewertungs- und
Angabesachverhalte auszumachen, denen man in der Praxis im
gegenwärtigen Marktumfeld begegne.
Zu den Bewertungssachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:
| Auswahl eines Bewertungsverfahrens: Das
Panel erörterte, wie man ein sachgerechtes Bewertungsverfahren
auswählt und wann dieses Bewertungsverfahren geändert werden könnte
oder sollte.
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| Kalibrierung des Bewertungsmodells:: Das
Panel diskutierte, wann und wie ein Bewertungsmodell an aktuelle
Geschäftsvorfälle anzupassen sei, wenn ein bestimmtes Bewertungsverfahren
angewendet würde.
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| Verwendung von Preisquotierungen
Dritter:
Das Panel erörterte die Verwendung von und den Rückgriff auf
Preisquotierungen Dritter (bspw. von Brokern oder
Preisagenturen), wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben
und wann Quotierungen rein indikativ seien und keine
Geschäftsvorfälle stattfänden sowie was zu tun sei, wenn
diese indikativen Quotierungen von aus Modellen abgeleiteten
Werten abwichen.
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| Anpassungen von Bewertungsmodellen:
Das Panel beriet über die Arten von Anpassungen, die am
Modell vorzunehmen seien, um den Wert des zu bewertenden
Instruments widerzuspiegeln, und wie solche Anpassungen
festgelegt werden könnten. So diskutierte das Panel
beispielsweise, ob und wie Anpassungen zur Abbildung der
Liquidität vorgenommen werden sollten.
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| Bedeutung von ‛beobachtbaren’ und ‛bedeutenden’
Inputfaktoren: Das Panel erörterte die Bedeutung von ‛beobachtbar’
und ‛bedeutend’ im Zusammenhang mit den Inputfaktoren eines
Bewertungsmodells. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Festlegung
der Ebene innerhalb der Fair-Value-Hierarchie (Ebene 1, 2 oder 3) im
FASB Statement of Financial Accounting Standard Nr. 157
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157).
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| Unterscheidung in aktive und inaktive Märkte:
Das Panel diskutierte, wie man aktive von inaktiven Märkten unterscheide
sowie über die Bedeutung des Umstands, festzustellen, wann der
beizulegende Zeitwert auf etwas Anderes als einen beobachtbaren Preis
eines Geschäftsvorfalls gestützt werden könne.
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| Erzwungene Geschäftsvorfälle und Notverkäufe:
Das Panel erörterte ob man beobachtbaren Marktpreisen jemals ablesen
könne, ob sie durch erzwungene Geschäftsvorfälle oder Notverkäufe
zustande gekommen seien, sowie – falls dem so sein sollte –
die Folgen der Verwendung solcher Preise.
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| Bemessung der Änderungen der eigenen Kreditwürdigkeit:
Das Panel diskutierte, wie man Veränderungen der eigenen Bonität messen könne.
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Zu den Angabesachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:
| Angaben unter Verwendung der Fair-Value-Hierarchie: Das Panel gab zu Protokoll, dass Banken
außerhalb der USA damit begonnen hätten, die Begrifflichkeiten
der Fair-Value-Hierarchie aus SFAS 157, d.h.
'Ebene 1', 'Ebene 2' und 'Ebene 3', bei der Erörterung der
Angaben und Inputfaktoren zu Bewertungsverfahren zu verwenden.
Das Panel erörterte, ob irgendwelche Beziehungen zwischen
Instrumenten, die auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie stehen,
angegeben werden sollten.
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| Angabe der Bewertungsverfahren, Inputfaktoren,
Sensitivitäten und Bandbreiten: Das Panel diskutierte, ob
sich die Angaben verbessern ließen, wenn die wesentlichen
Inputdaten sowie die Bewertungssensitivitäten dieser Inputfaktoren
angegeben würden. Das Panel erörterte ferner, ob Sensitivitäten
mehr Aussagekraft erlangten, wenn sie in toto dargestellt werden
(z.B. unter einem Szenario 'ungünstiger Ergebnisse') statt auf
Ebene des einzelnen Inputfaktors (d.h. Veränderung nur eines Inputfaktors
bei Konstanz aller anderen).
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Weiterführende Informationen zu Zielsetzung und Zusammensetzung
des Panels sowie den nächsten Schritten finden Sie auf der
Website des IASB (in englischer Sprache).