Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU

  • Europaeische Union Image

13.06.2008

Wie in unserer Nachricht vom 23. April 2008 berichtet, haben die Dienststellen der Europäischen Kommission ein Gutachten zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Die EU-Kommission hat daraus nun einen Vorschlag für eine Verordnung entwickelt (Dokument in deutscher Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission). Die Rechnungslegungsstandards von Japan und den Vereinigten Staaten werden als gleichwertig anerkannt. In Bezug auf die Standards von China, Kanada und Südkorea heißt es:

 

Drittstaatemittenten unterliegen für den Fall, dass sie ihre historischen Finanzinformationen nach den Generally Accepted Accounting Principles der Volksrepublik China, Kanadas oder der Republik Korea erstellen, weder der Bestimmung, wonach die in einem Prospekt enthaltenen historischen Finanzinformationen über Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2012 in Form eines neu zu erstellenden Abschlusses vorgelegt werden müssen, noch der Bestimmung, wonach die Unterschiede zwischen den übernommenen International Financial Reporting Standards und den Rechnungslegungsgrundsätzen, nach denen diese Informationen erstellt wurden, dargelegt werden müssen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.