Neues Berichtsrahmenwerk für Prüfungsfirmen in den USA
11.06.2008
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Regelungen verabschiedet, um ein Rahmenwerk für die Berichterstattung durch registrierte Prüfungsgesellschaften festzuschreiben.
| Jährliche Berichterstattung auf Formblatt 2. Neben allgemeinen grundlegenden Informationen über den Namen der Gesellschaft und deren Haupt- und Nebensitze sind mit Formblatt 2 im Wesentlichen drei Arten von Informationen zu melden: Alle geschäftlichen Aktivitäten mit Emittenten, interne und externe Ressourcen, die die Gesellschaft zur Durchführung ihrer Prüfungen nutzt, und bestimmte neue Beziehungen und Akquisitionen. Formblatt 2 enthält außerdem eine Bestätigung in Bezug auf die satzungsgemäße Verpflichtung der Gesellschaft, mit der PCAOB zusammenzuarbeiten. | ||||||||||
| Anlassbezogene Berichterstattung auf Formblatt 3. Das Auftreten von bestimmten genannten außergewöhnlichen Ereignissen löst eine Berichtspflicht aus, der mit Formblatt 3 genügt werden muss. Beispiele für Ereignisse, die eine solche Berichtspflicht auslösen, sind unter anderem:
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Lesen Sie die neuen PCAOB-Regelungen im Detail (in englischer Sprache, 282 KB).