Neues Berichtsrahmenwerk für Prüfungsfirmen in den USA

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11.06.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Regelungen verabschiedet, um ein Rahmenwerk für die Berichterstattung durch registrierte Prüfungsgesellschaften festzuschreiben.

Mit den Regelungen wird vorgeschrieben, dass jede Gesellschaft jährlich Bericht erstattet. Außerdem ist vorgeschrieben, dass über bestimmte genannte Ereignisse innerhalb von 30 Tagen nach deren Auftreten gesondert Bericht erstattet werden muss.

Jährliche Berichterstattung auf Formblatt 2. Neben allgemeinen grundlegenden Informationen über den Namen der Gesellschaft und deren Haupt- und Nebensitze sind mit Formblatt 2 im Wesentlichen drei Arten von Informationen zu melden: Alle geschäftlichen Aktivitäten mit Emittenten, interne und externe Ressourcen, die die Gesellschaft zur Durchführung ihrer Prüfungen nutzt, und bestimmte neue Beziehungen und Akquisitionen. Formblatt 2 enthält außerdem eine Bestätigung in Bezug auf die satzungsgemäße Verpflichtung der Gesellschaft, mit der PCAOB zusammenzuarbeiten.

Anlassbezogene Berichterstattung auf Formblatt 3. Das Auftreten von bestimmten genannten außergewöhnlichen Ereignissen löst eine Berichtspflicht aus, der mit Formblatt 3 genügt werden muss. Beispiele für Ereignisse, die eine solche Berichtspflicht auslösen, sind unter anderem:

Rücknahme eines Prüfberichts

Erhöhung der Anzahl der Prüfungsaufträge bei börsennotierten Unternehmen auf über 100 oder Reduzierung der Anzahl auf unter 100 (hat Auswirkungen auf die Frequenz der Überprüfung durch die PCAOB)

Verwicklung in bestimmte Gerichts- oder Insolvenzverfahren

Disziplinarische Handlungen

Änderungen des Namens oder der Kontaktdaten

Lesen Sie die neuen PCAOB-Regelungen im Detail (in englischer Sprache, 282 KB).

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