Heads Up-Newsletter – Angabe bestimmter Eventualverbindlichkeiten

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11.06.2008

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 10. Juni 2008 eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

In dem Newsletter wird der kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlichte Entwurf Disclosure of Certain Loss Contingencies, der eine Änderungen der bestehenden Regelungen FAS 5 und 141R darstellt, erläutert. Zweck des Entwurfs ist die Verbesserung der Angaben zu Eventualverbindlichkeiten (beispielsweise aus noch offenen oder drohenden Rechtsstreitigkeiten) einschließlich bei Unternehmenszusammenschlüssen übernommener Eventualverbindlichkeiten.

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