Wir
haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 10. Juni 2008 eingestellt (in
englischer Sprache, 117 KB), der von unseren
US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.
In dem Newsletter
wird der kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB
veröffentlichte Entwurf
Disclosure of Certain Loss Contingencies, der eine Änderungen
der bestehenden Regelungen FAS 5 und 141R darstellt, erläutert.
Zweck des Entwurfs ist die Verbesserung der Angaben zu
Eventualverbindlichkeiten (beispielsweise aus noch offenen oder
drohenden Rechtsstreitigkeiten) einschließlich bei
Unternehmenszusammenschlüssen übernommener
Eventualverbindlichkeiten.