EFRAG nimmt Stellung zu IFRIC D23

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09.06.2008

Mit Schreiben vom 6. Juni 2008 hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachausschüttungen an Eigentümer genommen.

In der Stellungnahme (in englischer Sprache, 57 KB) wird die Zustimmung von EFRAG zum Ausdruck gebracht, dass in den IFRS Leitlinien für die Bilanzierung von Sachleistungen an Eigentümer fehlen. Zum Interpretationsentwurf werden im Wesentlichen zwei Anmerkungen gemacht:

Wenn bestehende IFRS geändert werden, um zu ermöglichen, dass Sachleistungen an Eigentümer zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wäre es laut EFRAG angemessen, mit der Interpretation den Unternehmen vorzuschreiben, die entstehenden Schulden anhand der Bewertungsvorschriften aus IAS 37 zu bewerten. Werden jedoch keine bestehenden IFRS in dieser Art und Weise geändert, wäre diese Vorschrift nicht angemessen, und EFRAG schlägt stattdessen vor, dass die Schulden in Abhängigkeit des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte bewertet werden.

In Bezug auf die Neubewertung der Schulden argumentiert EFRAG im Wesentlichen analog.

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