Heads Up-Newsletter zu vorgeschlagenen Angabeforderungen des FASB bezüglich Kreditderivaten

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04.06.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen vorgeschlagenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) veröffentlicht, um die Angabeerfordernisse für Unternehmen zu verbessern, die Kreditderivate oder Finanzgarantien verkaufen.

Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2008. Die Angabeerfordernisse würden für Abschlüsse und Zwischenberichte in Kraft treten, die nach dem 15. November 2008 enden. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt (in englischer Sprache, 89 KB), in dem der Standpunkt erläutert wird. Den vorgeschlagenen Standpunkt selbst (in englischer Sprache, 38 KB) können Sie direkt von der Internetseite des FASB herunterladen. Bezüglich der Konvergenz mit den IFRS heißt es dort:

Im August 2005 hat der IASB IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Der Anwendungsbereich von IFRS 7 schließt alle Finanzinstrumente ein, nicht nur derivative Instrumente. Der FASB hat sich auf Grund des kurzfristigen Bedarfs, die Regelungslücken bezüglich der Angaben hinsichtlich möglicher Risiken und Auswirkungen auf die Kapitalströme aus diesen Derivaten entschieden, den Anwendungsbereich dieses vorgeschlagenen FSP auf Kreditderivate zu beschränken. Möglicherweise wird der FASB zu einem späteren Zeitpunkt ein längerfristiges Projekt aufnehmen, um die Angabeerfordernisse bezüglich aller Finanzinstrumente zu verbessern und größere Konvergenz mit den IFRS zu erzielen.

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