Das Diskussionspapier
stellt einen ersten Schritt in einem umfassenden Projekt zur
Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
dar. Dieser Schritt ist im Umfang auf die folgenden Sachverhalte
beschränkt:
| Aufschiebung der Erfassung einiger Gewinne und Verluste aus
leistungsorientierten Plänen (derzeit werden in IAS 19
verschiedene Möglichkeiten für die Aufschiebung der Erfassung
zugelassen),
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| Darstellung von leistungsorientierten Schulden,
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| Bilanzierung von Zusagen, die auf Beiträgen und einer
zugesagten Rendite basieren,
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| Bilanzierung von Leistungszusagen mit einem
„das höhere von"-Wahlrecht
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Das Diskussionspapier widmet sich daher einer Verbesserung
von IAS 19. Auf längere Sicht beabsichtigt der IASB, gemeinsam
mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB einen gemeinsamen
Standard zu Leistungszusagen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zu entwickeln. Weil der Abschluss eines
solchen Projekts mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, kam der
Board zu dem Schluss, dass kurzfristige Verbesserungen notwendig
seien, um den Adressaten bessere Informationen zu
Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur
Verfügung zu stellen. Der Board beabsichtigt, die Stellungnahmen
zu diesem Papier auszuwerten, seine vorläufigen Ansichten zu
überarbeiten oder zu bestätigen und dann einen Entwurf von
Änderungen an IAS 19 zu entwickeln, der wieder zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben werden wird.
Die vorläufigen Ansichten des
Boards schließen die folgenden ein:
| Erfassung aller Veränderungen in der Bewertung des
Planvermögens und der Verpflichtungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses im Abschluss der Periode, in
der sie auftreten. Das bedeutet unter anderem den
Wegfall der Möglichkeit einer aufgeschobenen Erfassung
von Gewinnen und Verlusten in leistungsorientierten
Plänen.
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| Klassifizierung von Leistungszusagen in die
Kategorien leistungsorientierte Zusagen und
beitragsbasierte Zusagen.
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| Bewertung von beitragsbasierten Zusagen (die
Cash-Balance-Pläne einschließen) wie folgt:
Die Bewertung der Schuld eines
Unternehmens aus einer beitragsbasierten Zusage
sollte aus der gegenwärtigen besten Schätzung,
erwartungsfreien wahrscheinlichkeitsgewichteten
Beträgen und beobachtbaren Marktwerten bestehen,
wenn diese zur Verfügung stehen. Darüber hinaus
sollte das Unternehmen von der Annahme ausgehen,
dass sich die Leistungszusage nicht verändert.
Der IASB ist der Meinung, dass das
Bewertungsattribut beizulegender Zeitwert
unter der Annahme, dass sich die Leistungszusage
nicht verändert diesen Ansatz am besten
ausdrückt.
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| Erfassung verfallbaren nachzuverrechnenden
Dienstzeitaufwands in der Periode einer Planänderung.
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| Erfassung von sowohl verfallbaren als auch
unverfallbaren beitragsbasierten Leistungszusagen als
Schuld.
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| Zuweisung der im Rahmen einer beitragsbasierten
Zusage erdienten Leistungen auf Dienstzeitperioden nach
der Planformel.
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Der Board äußert keine vorläufige Ansicht zur Darstellung der
Komponenten von Aufwendungen aus Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses im vollständigen Einkommen (innerhalb oder
außerhalb der Gewinne und Verluste). Vielmehr werden verschiedene
Möglichkeiten erörtert und Stellungnahmen erbeten.
Das Diskussionspapier ist wie
folgt aufgebaut:
| Zusammenfassung der vorläufigen Ansichten
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| Einladung zur Stellungnahme
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| Kapitel 1: Einleitung
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| Kapitel 2: Aufgeschobene Erfassung von Änderungen in
der Schuld für leistungsorientierte Zusagen
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| Kapitel 3: Ansätze für die Darstellung von
leistungsorientierten Zusagen
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| Kapitel 4: Einführung in beitragsbasierte Zusagen
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| Kapitel 5: Definitionen
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| Kapitel 6: Fragen der Erfassung in Bezug auf
beitragsbasierte Zusagen
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| Kapitel 7: Bewertung von beitragsbasierten Zusagen –
Kernsachverhalte
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| Kapitel 8: Bewertung
von Leistungen nach der Ansammelphase
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| Kapitel 9:
Aufgliederung, Darstellung und Angaben von
beitragsbasierten Zusagen
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| Kapitel 10:
Leistungszusagen mit einem „das höhere
von"-Wahlrecht
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| Anhang A:
Klassifizierung von Leistungszusagen
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| Anhang B: Vergleich
einer Zusage mit einer festgelegten Rendite von 0%
und einer Zusage auf Basis eines
Karrieredurchschnitts
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| Anhang C: Vergleich
der vorläufigen Ansichten des Boards zu
beitragsbasierten Zusagen mit den bestehenden
Anforderungen in IAS 19
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Das Diskussionspapier wird vom IASB herausgegeben. Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB erwägt jedoch ebenfalls, das
Papier zur Stellungnahme durch seine Anwender zu veröffentlichen.
Derzeit ist das Diskussionspapier nur für Abonnenten der eIFRS auf
der Internetseite des IASB zugänglich. Öffentlich zugänglich wird es
am dem 7. April 2008 sein. Die Kommentierungsfristendet am 26. September 2008. Laden Sie sich
die
Pressemitteilung des IASB herunter (in englischer Sprache,
54 KB). Das Ziel des IASB ist es, bis 2011 einen überarbeiteten
IAS 19 herauszugeben.