Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde
28.03.2008
Mit Datum vom 26. März 2008 ist die Aufsichtsverordnung der Revisionsaufsichtsbehörde (ASV-RAB) in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts erschienen.
Art. 2 Schweizer Prüfungsstandards Jahres- und Konzernrechnungen, die nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) oder nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Prüfungsstandards der Schweizer Treuhandkammer (Schweizer Prüfungsstandards) geprüft werden. Art. 3 Ausländische Prüfungsstandards 1 Jahres- und Konzernrechnungen, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Prüfungsstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) geprüft werden. 2 Die Aufsichtsbehörde kann weitere gleichwertige Prüfungsstandards anerkennen. 3 Jahres- und Konzernrechnungen von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt und nach ausländischen Prüfungsstandards geprüft wurden, müssen zusätzlich nach den Schweizer Prüfungsstandards geprüft werden. |
Die Verordnung (477 KB) tritt per 1. April 2008 in Kraft.