Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11

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19.03.2008

Deloitte hat eine englischsprachige Stellungnahme (153 KB) zu dem IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden – an den IASB übergeben.

Der Entwurf stellt eine Reaktion auf Bitten um Leitlinien dar, wie ein Konzernunternehmen, das Güter oder Dienstleistungen von seinen Lieferanten (einschließlich seinen Mitarbeitern) erhält, die folgenden Vereinbarungen bilanzieren soll (vom IASB als anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden, bezeichnet):

Vereinbarung 1: Die Lieferanten des Unternehmens erhalten Barleistungen, die vom Preis der Anteile des Unternehmens abhängen.

Vereinbarung 2: Die Lieferanten des Unternehmens erhalten Barleistungen, die vom Preis der Anteile des Mutterunternehmens abhängen.

Wir stimmen dem Vorschlag zu, aber sind der Meinung, dass sich der IASB eine Gelegenheit entgehen lässt, ein Prinzip zu entwickeln, das allgemeiner angewendet werden könnte. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges aus unserer Stellungnahme:

Während wir die vorgeschlagenen Änderungen unterstützen, sind wir gleichzeitig der Meinung, dass diese Änderungen dem IASB die Gelegenheit geben, ein Prinzip für die Bilanzierung aller Arten von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zu entwickeln, die Konzernunternehmen und Eigentümer des Unternehmens als Ganzes betreffen. Ein solcher Ansatz würde dazu führen, dass der Board nicht scheibchenweise Interpretationen und Änderungen zu anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich herausgeben müsste.

Um ein solches Prinzip zu etablieren, sind wir der Meinung, dass die Definition einer ,anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich' im Anhang A von IFRS 2 dahingehend geändert werden sollte, dass deutlich wird, das anteilsbasierte Vergütungen, die Konzernunternehmen betreffen, der Definition genügen.

Wir ermutigen den Board auch, sich Situationen anzunehmen, in denen die Verknüpfung von separaten Geschäftsvorfällen bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich, die Konzernunternehmen betreffen, angemessen sei kann.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

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