Neues Komitologieverfahren – geänderter Text der IAS-Verordnung verabschiedet
14.03.2008
Es wird erwartet, dass die überarbeitete Verordnung (EG) Nr.
| der Vorschlag der Kommission geht über die im Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus, |
| der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Ziel oder dem Inhalt der IAS-Verordnung oder |
| der Vorschlag missachtet den Grundsatz der Subsidiarität oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Im Fall des Widerspruchs durch das Europäische Parlament oder den Rat ist der Vorschlag der Kommission zu verwerfen. Darüber hinaus hat sowohl das Europäische Parlament als auch die Kommission eine längere, dreimonatige Widerspruchsfrist. Diese Frist beginnt mit der Übersendung aller sprachlichen Versionen des Entwurfs der Verordnung, mit der IFRS oder Interpretationen in europäisches Recht übernommen werden sollen.