Neues Komitologieverfahren – geänderter Text der IAS-Verordnung verabschiedet

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14.03.2008

Es wird erwartet, dass die überarbeitete Verordnung (EG) Nr.

1606/2002, die das sog. „Regelungsverfahren mit Kontrolle‟ einführt, im Amtsblatt der EU gegen Ende März veröffentlicht wird. Die wesentlichen Unterschiede, im Vergleich zum derzeitigen Verfahren, bestehen darin, dass einerseits eine planmäßige Abstimmung zwischen Europäischen Parlament und Rat der EU zu erfolgen hat, und dass andererseits die Überwachungsrechte des Europäischen Parlaments und des Rates wesentlich erweitert werden. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat dürfen Vorschläge der Europäischen Kommission aus folgenden Gründen zurückweisen:

der Vorschlag der Kommission geht über die im Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus,

der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Ziel oder dem Inhalt der IAS-Verordnung oder

der Vorschlag missachtet den Grundsatz der Subsidiarität oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Im Fall des Widerspruchs durch das Europäische Parlament oder den Rat ist der Vorschlag der Kommission zu verwerfen. Darüber hinaus hat sowohl das Europäische Parlament als auch die Kommission eine längere, dreimonatige Widerspruchsfrist. Diese Frist beginnt mit der Übersendung aller sprachlichen Versionen des Entwurfs der Verordnung, mit der IFRS oder Interpretationen in europäisches Recht übernommen werden sollen.

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