Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

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01.03.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 bezüglich Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, einem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen oder einem assoziierten Unternehmen an den IASB übergeben.

Der überarbeitete Entwurf war am 13. Dezember 2007 veröffentlicht worden. Nach dem überarbeiteten Vorschlag gälte Folgendes:

Unternehmen wäre es gestattet, in ihren separaten Einzelabschlüssen bei der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung eine Option der "angenommene Anschaffungskosten" anzuwenden.

Diese "angenommenen Anschaffungskosten" könnten entweder der beizulegende Zeitwert (bestimmt in Übereinstimmung mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) oder der Buchwert nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards sein.

Diese "angenommenen Anschaffungskosten"-Option gälte für gemeinschaftlich kontrollierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen genauso wie für Tochtergesellschaften.

Ein neues Mutterunternehmen müsste die Anschaffungskosten unter Verwendung der Buchwerte des bestehenden Unternehmens zum Zeitpunkt der Bildung des neuen Mutterunternehmens bewerten.

Wir stimmen den meisten in dem Entwurf genannten Vorschlägen und unterstützen sie. Wir haben jedoch eine Reihe von Bedenken bezüglich einiger der Vorschläge. Laden Sie sich die vollständige Stellungnahme von Deloitte in englischer Sprache herunter (160 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges daraus:

Wir stimmen den Vorschlägen hinsichtlich der angenommenen Anschaffungskosten im Rahmen von IFRS 1 zu. Insbesondere stimmen wir dem Vorschlag zu, den Ansatz des Buchwerts nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards als angenommene Anschaffungskosten zu gestatten. Außerdem unterstützen wir den Vorschlägen zu, IAS 27 durch Wegfall der Definition der Kostenmethode zu. Wir sind jedoch besorgt, dass das Erfordernis eines verpflichtenden Tests auf Wertminderung in Fällen, in denen eine Dividende von einem Tochterunternehmen, einem assoziierten Unternehmen oder einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung im Berichtszeitraum erhalten wird, eine Belastung für viele Unternehmen darstellt. Dies gilt besonders für Fälle, in denen offensichtlich ist, dass keine Wertminderung eingetreten ist. Wie in unserer Antwort auf Frage 4 in Anhang A weiter ausgeführt wird, schlagen wir vor, dass der Erhalt einer Dividende unter bestimmten Umständen ein Hinweis auf eine Wertminderung sein sollte anstatt dass ein verpflichtender Test auf Wertminderung automatisch fällig werden sollte, wenn eine Dividende erhalten wird.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte von Deloitte finden Sie hier.

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