London, 17. März 2008
Bericht des Vorsitzenden der IASCF-Stiftung
Gerrit Zalm gab einen kurzen Überblick über seine
Tätigkeiten seit der letzten IASCF-Sitzung im Januar 2008.
Zusammen mit Phil Laskawy, dem stellvertretenden
Vorsitzenden, hielt er fest, dass es eine Reihe von
produktiven Treffen in den Vereinigten Staaten gegeben habe.
Überarbeitung der Verfassung
Der Stab der Stiftung stellte einen Entwurf der
Vorschläge und Sachverhalte für die Überarbeitung der
Verfassung vor, in dem die beiden Teile der vorgeschlagenen
Überarbeitung der Verfassung der IASC-Stiftung dargestellt
wurden: Teil A Bestimmte Vorschläge für die Überabreitung
der Verfassung und Teil B, mit dem beabsichtigt wird,
eine breitere Basis für Stellungnahmen zu anderen Teilen der
Verfassung der IASC-Stiftung zu geben. Der Schwerpunkt der
Diskussion lag auf Teil A.
Es gibt zwei wesentliche Veränderungen, die von den
Treuhändern in Teil A vorgeschlagen werden:
| Einrichtung eines Überwachungsgremiums und
|
| Ausweitung der Anzahl der Mitglieder des IASB von 14 auf 16.
|
Der Stab hielt fest, dass das Überwachungsgremium als
eine Möglichkeit vorgeschlagen würde,
„strukturierte Kontakte" mit öffentlichen Gremien mit einem
legitimen Interesse an Standardsetzung an einer Stelle
zusammenzufassen. Der Vorsitzende der IASC-Stiftung hielt
fest, dass das Überwachungsgremium als eine Möglichkeit
vorgeschlagen würde, der Organisation eine „demokratische
Legitimität" zu verleihen und gleichzeitig die
Unabhängigkeit des IASB zu gewährleisten.
Fast
alle Treuhänder beteiligten sich an der Diskussion und fast
alle waren der Meinung, dass die Veröffentlichung von Teil A
und Teil B zusammen nicht sinnvoll sei. Ein Treuhänder
warnte den Stab davor, die Aufregung zu unterschätzen, die
Teil A auslösen würde, und auch nicht die sorgfältige Arbeit
zu unterschätzen, die notwendig sein würde, um zu erläutern,
warum die Treuhänder sich für diese Vorschläge im Angesicht
anderer Alternativen entschieden hätten. Es wurde viel
Skepsis und mangelndem Vertrauen in den Markt Ausdruck
verliehen; dies galt Meinungsmachern und
Interessenvertretern und der IASC-Stiftung/dem IASB. Es sei
also wichtig, den Weg sorgfältig zu bereiten. Nach einiger
Diskussion wurde entschieden, Teil A allein herauszugeben,
und sich den anderen Sachverhalten zur Verfassung
zuzuwenden, sobald die Kommentierungsfrist abgelaufen sei.
Einige Treuhänder zeigten sich besorgt (und hatten ähnliche
Bedenken in Zusammenkünften mit Anwendern gehört) über die
Auswirkungen des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums auf
die Unabhängigkeit der IASC-Stiftung und des IASB, besonders
der Unabhängigkeit von besonderer Fürsprache und politischer
Eingriffe. Das Mandat und/oder der Aufgabenbereich des
Überwachungsgremiums wären von äußerster Bedeutung. Darüber
hinaus gab es Bedenken, dass das Gremium eine weitere Ebene
der Überwachung darstellen würde, die die Überwachung der
IASC-Stiftung eher verkomplizieren als erleichtern würde.
Darüber hinaus gelte, dass, wenn das Gremium zu mächtig
wirken würde, die Rolle und das Format der Treuhänder in
Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Nach
einiger Diskussion einigte man sich, den allgemeinen
Aufgabenbereich des Überwachungsgremiums etwa wie folgt zu
beschreiben: Das Überwachungsgremium ist dafür
zuständig, die Ernennung aller Treuhänder vorzunehmen, die
Vakanzen füllen sollen, die durch routinemäßiges
Ausscheiden oder andere Gründe entstanden sind. Bei der
Ernennung (und damit Bestätigung) dieser Auswahl soll
das Überwachungsgremium an die Kriterien gebunden sein,
die in den Abschnitten 6 und 7 der Verfassung dargelegt
sind. Die Treuhänder werden gemeinsam mit dem
Überwachungsgremium einen Nominierungsprozess entwickeln
und diesen betreuen. Die Treuhänder werden wie in
Abschnitt 7 dargelegt mit internationalen Organisationen
im Austausch stehen.
Ein Vorschlag des
Stabs, wonach das Überwachungsgremium das Recht haben sollte,
Kandidaten zu empfehlen, wurde abgelehnt; die Rolle sollte
auf der Bestätigung der Kandidaten allein beschränkt sein.
Die vorgeschlagene Zusammensetzung wurde ebenfalls
erörtert. Wahrscheinlich würde sich das Überwachungsgremium
wie folgt zusammensetzen:
| vier Mitglieder von der internationalen Vereinigung der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization
of Securites Commissions, IOSCO) vertreten durch den
Vorsitzenden der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial
Services Agency of Japan, FSAJ), den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), den Vorsitzenden des
Komitees für neue Märkte der IOSCO und den Vorsitzenden
des Fachkomitees der IOSCO (sollten der Vorsitzende der
FSAJ oder der SEC gleichzeitig Vorsitzender des
Fachkomitees sein, würde ein anderer Stellvertreter des
Fachkomitees Mitglied des Überwachungsgremiums),
|
| das verantwortliche Mitglied der Europäischen
Kommission [derzeit der Binnenmarktkommissar],
|
| der geschäftsführende Direktor des Internationalen
Währungsfonds und
|
| der Präsident der Weltbank.
|
Eine Mehrheit von mindestens fünf Mitgliedern des
Überwachungsgremiums müsste der Ernennung eines Treuhänders
zustimmen. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt, dass sich
ein Block aus den Vertretern von IOSCO und der EU bilden
würde und möglicherweise Anwenderkreise, die vom IWF oder
der Weltbank vertreten würden, überstimmen würde. Ein
anderer Treuhänder wies mit gewisser Besorgnis darauf hin,
dass sechs von sieben Mitgliedern die Interessen der
OECD-Mitgliedstaaten verträten und 150 andere Rechtskreise
durch den IWF vertreten würden. Auf die Abwesenheit anderer
„interessierter" Marktregulatoren wie beispielsweise das
Baselkomitee oder die internationale
Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International
Association of Insurance Supervisors, IAIS) wurde ebenfalls
hingewiesen.
Es gab keine tiefgreifende Erörterung der vorgeschlagenen
Zusammensetzung des IASB. Es wurde jedoch darauf
hingewiesen, dass in der vorgeschlagenen Einladung zur
Stellungnahme erläutert werden solle, warum die Treuhänder
der Meinung seien, dass eine Vergrößerung des Boards
notwendig und wünschenswert sei.
Der Stab nahm die verschiedenen Kritikpunkte und Vorschläge
der Treuhänder zur Kenntnis. Der Stab wird nach der Sitzung
und vor der Veröffentlichung der Einladung zur Stellungnahme
im April 2008 einen überarbeiteten Entwurf an die Treuhänder
versenden. Die Kommentierungsfrist wird 90 Tage betragen.
Bericht des Überwachungskomitees für den
Konsultationsprozess
Das Überwachungskomitee der Treuhänder für den
Konsultationsprozess berichtete an die Treuhänder. Das
Komitee wird einen zusammenfassenden Bericht in den
Geschäftsbericht der IASC-Stiftung einfügen und einen
umfassenderen Bericht über seine Aktivitäten auf der
Internetseite der Stiftung zur Verfügung stellen.
Das Komitee wird im Jahr 2008 den Schwerpunkt
insbesondere auf den Standardsetzungsprozess des IASB legen
und auf die Wirksamkeit der Arbeitsgruppen.
Bericht des Vorsitzenden des IASB
Der Vorsitzende des IASB lieferte einen Bericht über die
Aktivitäten des IASB und den aktuellen Stand seiner
Projekte. Über die Aktivitäten können Sie sich detailliert
auf IAS Plus.de informieren. Der Vorsitzende strich heraus,
dass der IASB aufgefordert würde, vor dem Hintergrund der
Sub-prime-Krise seine Arbeiten zu Konsolidierung, zu
Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu
Ausbuchungen voranzutreiben. Der Board sei dabei, seine
Arbeitsweise anzupassen, um besser auf Anliegen eingehen zu
können und in Bezug auf Sachverhalte auf der Agenda stetige
Fortschritte machen. Dies schließe die bessere Nutzung von
Beratern des Board ein, um den Stab bei der Entwicklung
detaillierter Vorschläge zu helfen.
Auf Einladung des Vorsitzenden des IASB berichtete der
Vorsitzende kurz über die Arbeiten von IFRIC und hielt fest,
dass IFRIC seine Altlast von Sachverhalten abgetragen habe
und nun an einer zu bewältigenden Menge von Sachverhalten
arbeite. Er gab der Meinung Ausdruck, dass die relativ
geringe Anzahl von Anfragen zu Interpretationen, die derzeit
von IFRIC bearbeitet würden, bedeuten könnten, dass die
Anwender mit den Prinzipien der IFRS vertrauter würden.
Bericht des Vorsitzenden des
Standardbeirats
Der Vorsitzende des Standardbeirats gab einen kurzen
Bericht über die SAC-Sitzung im Februar 2008. Er hielt
insbesondere fest, dass der Rat der starken Präsenz von
Wertpapieraufsichtsbehörden in dem vorgeschlagenen
Überwachungsgremium zurückhaltend gegenüber stehe.
Überprüfung der langfristigen Finanzierung der
IASC-Stiftung
Die IASC-Stiftung gab einen sehr kurzen Bericht über die
andauernden Bemühungen, eine langfristige stabile
Finanzierungsbasis für die Stiftung sicherzustellen. Die
Schwäche des amerikanischen Dollars und die derzeitigen
Marktunruhen würden nicht dabei helfen, eine Lösung für
diesen Sachverhalt zu finden. Derzeit hat die IASC-Stiftung
erst knapp über 13 Millionen Pfund der 16 Millionen Pfund
einwerben können, die sie sammeln möchte.
Es gab positive Entwicklungen in Kanada, wo die
kanadischen Wertpapierverwaltungen hofften, ein breites,
marktbasiertes Finanzierungssystem einzuführen; der
Berufstand der Rechnungsleger zeigte sich auch interessiert
daran, einen Beitrag zu leisten. In Europa wendet sich die
IASCF-Stiftung nun an die kleineren Mitgliedstaaten, da die
wichtigsten Wirtschaftsmächte fast alle Finanzierungssysteme
eingerichtet hätten.
Der Stab wies darauf hin, dass Beiträge aus Südostasien
durch Abwesenheit glänzten. Derzeit würden jedoch Gespräche
in Singapur geführt; und anderen Rechtskreisen in der Region
würde man sich später zuwenden.
XBRL
Die Treuhänder wurden auf den neuesten Stand der
Entwicklungen bezüglich der XBRL-Klassifizierungssystematik
für IFRS gebracht. Der Stab für XBRL wies darauf hin, dass
ein erster Entwurf der IFRS-Klassifizierungssystematik wie
geplant im Februar 2008 an die
XBRL-Qualitätssicherungsgruppe übergeben worden war, und das
bisher keine bedeutenden Qualitätsmängel festgestellt worden
waren. Die Klassifizierungssystematik wird eine März 2008
für 60 Tage zu öffentlicher Stellungnahmen veröffentlicht.
Die Sitzung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit
fortgesetzt.
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