März

Diskussionsforum zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

19.03.2008

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 30. April 2008, 14.00 Uhr (vorauss.

bis ca. 18.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Im Einzelnen ist der folgende Entwurf des IASB angesprochen:

Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital (in englischer Sprache, 463 KB). Dieses IASB-Diskussionspapier verweist auf das

FASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital (in englischer Sprache, 390 KB) und auf das

Europäische Diskussionspapier Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital (in englischer Sprache, 1.115 KB), herausgegeben von EFRAG, DRSC u.a.

Teilnehmen wird voraussichtlich auch ein Vertreter des IASB. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 23. April 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

Zusammenfassung von IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert

18.03.2008

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt.

Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom März 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 130 Sachverhalte. Im Januar und März 2008 sind die folgenden Sachverhalte hinzugekommen:

IAS 7 – Klassifizierung von Aufwendungen als aus Investitions- oder Geschäftstätigkeit stammend

IAS 19 – Todesfallleistungen

IAS 19 – Definition von Planvermögen

IAS 19 – Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen

IAS 23 – Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten

IAS 37 – Pfand auf rückgabefähige Behältnisse

IAS 39 – Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)

IDW nimmt Stellung zu PCAOB-Leitlinien zu Regel 4012

18.03.2008

In einem englischsprachigen Schreiben (454 KB) an die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu im Dezember 2007 von der PCAOB vorgeschlagenen Leitlinien zu Regel 4012 Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of Foreign Registered Public Accounting Firms).

Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Nach den vorgeschlagenen Leitlinien würde die PCAOB den Grad erhöhen, zu dem sie sich auf ausländische Prüfungssysteme wo immer möglich verlässt (bis hin zu vollständigem Vertrauen), wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind (s. unsere Nachricht vom 7. Dezember 2007). Das IDW begrüßt die Vorschläge und verweist auf gesteigerte Effizienz der Prüfungsüberwachung und auf Kostenersparnisse. Es werden allerdings Bedenken geäußert, ob die Vorschläge weit genug gehen, um den Zielen, die sie erreichen sollen, gerecht zu werden.

Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe zu Versicherungen

18.03.2008

Die Arbeitsgruppe zu Versicherungen wird am Dienstag und Mittwoch, den 1. und 2. April 2008, in London zusammenkommen.

Die Sitzung findet im Crowne Plaza Hotel - The City, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB statt. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder:

Dienstag, 1. April 2008, 10:00h bis 17:30h

Einführung

Übersicht über die Unterlagen für diese Sitzung

Überblick über Stellungnahmen

Projektplanung

neuester Stand anderer relevanter Projekte

Feldversuche

Erfüllungswert

Nutzerbedürfnisse

Nichtlebenversicherungsverträge

Mittwoch, 2. April 2008, 9:00h bis 16:00h

Risikomargen

Erfolgsberichterstattung

Grenzen eines Vertrags

weitere Schritte und Zusammenfassung

Ergebnisse der 28. RIC-Sitzung

18.03.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 14. März 2008 seine 28. Sitzung in Hamburg abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (51 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen getroffen wurden.

Mitschrift der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

18.03.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, dem Kontrollorgan des IASB, kamen am Montag, den 17. März 2008, in London zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte von der Sitzung. Unter anderem beschlossen die Treuhänder, eine Einladung zur Stellungnahme bezüglich der ersten Phase der Überarbeitung der Verfassung zu veröffentlichen. In der Einladung zur Stellungnahme werden Meinungen zu den beiden folgenden Vorschlägen erbeten:

Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums, dem die Ernennung der Treuhänder der IASC-Stiftung zukäme, und

Ausweitung der Anzahl der Mitglieder des IASB von 14 auf 16.

London, 17. März 2008

Bericht des Vorsitzenden der IASCF-Stiftung

Gerrit Zalm gab einen kurzen Überblick über seine Tätigkeiten seit der letzten IASCF-Sitzung im Januar 2008. Zusammen mit Phil Laskawy, dem stellvertretenden Vorsitzenden, hielt er fest, dass es eine Reihe von produktiven Treffen in den Vereinigten Staaten gegeben habe.

Überarbeitung der Verfassung

Der Stab der Stiftung stellte einen Entwurf der Vorschläge und Sachverhalte für die Überarbeitung der Verfassung vor, in dem die beiden Teile der vorgeschlagenen Überarbeitung der Verfassung der IASC-Stiftung dargestellt wurden: Teil A Bestimmte Vorschläge für die Überabreitung der Verfassung und Teil B, mit dem beabsichtigt wird, eine breitere Basis für Stellungnahmen zu anderen Teilen der Verfassung der IASC-Stiftung zu geben. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf Teil A.

Es gibt zwei wesentliche Veränderungen, die von den Treuhändern in Teil A vorgeschlagen werden:

Einrichtung eines Überwachungsgremiums und

Ausweitung der Anzahl der Mitglieder des IASB von 14 auf 16.

Der Stab hielt fest, dass das Überwachungsgremium als eine Möglichkeit vorgeschlagen würde, „strukturierte Kontakte" mit öffentlichen Gremien mit einem legitimen Interesse an Standardsetzung an einer Stelle zusammenzufassen. Der Vorsitzende der IASC-Stiftung hielt fest, dass das Überwachungsgremium als eine Möglichkeit vorgeschlagen würde, der Organisation eine „demokratische Legitimität" zu verleihen und gleichzeitig die Unabhängigkeit des IASB zu gewährleisten.

Fast alle Treuhänder beteiligten sich an der Diskussion und fast alle waren der Meinung, dass die Veröffentlichung von Teil A und Teil B zusammen nicht sinnvoll sei. Ein Treuhänder warnte den Stab davor, die Aufregung zu unterschätzen, die Teil A auslösen würde, und auch nicht die sorgfältige Arbeit zu unterschätzen, die notwendig sein würde, um zu erläutern, warum die Treuhänder sich für diese Vorschläge im Angesicht anderer Alternativen entschieden hätten. Es wurde viel Skepsis und mangelndem Vertrauen in den Markt Ausdruck verliehen; dies galt Meinungsmachern und Interessenvertretern und der IASC-Stiftung/dem IASB. Es sei also wichtig, den Weg sorgfältig zu bereiten. Nach einiger Diskussion wurde entschieden, Teil A allein herauszugeben, und sich den anderen Sachverhalten zur Verfassung zuzuwenden, sobald die Kommentierungsfrist abgelaufen sei.

Einige Treuhänder zeigten sich besorgt (und hatten ähnliche Bedenken in Zusammenkünften mit Anwendern gehört) über die Auswirkungen des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums auf die Unabhängigkeit der IASC-Stiftung und des IASB, besonders der Unabhängigkeit von besonderer Fürsprache und politischer Eingriffe. Das Mandat und/oder der Aufgabenbereich des Überwachungsgremiums wären von äußerster Bedeutung. Darüber hinaus gab es Bedenken, dass das Gremium eine weitere Ebene der Überwachung darstellen würde, die die Überwachung der IASC-Stiftung eher verkomplizieren als erleichtern würde. Darüber hinaus gelte, dass, wenn das Gremium zu mächtig wirken würde, die Rolle und das Format der Treuhänder in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Nach einiger Diskussion einigte man sich, den allgemeinen Aufgabenbereich des Überwachungsgremiums etwa wie folgt zu beschreiben:

Das Überwachungsgremium ist dafür zuständig, die Ernennung aller Treuhänder vorzunehmen, die Vakanzen füllen sollen, die durch routinemäßiges Ausscheiden oder andere Gründe entstanden sind. Bei der Ernennung (und damit Bestätigung) dieser Auswahl soll das Überwachungsgremium an die Kriterien gebunden sein, die in den Abschnitten 6 und 7 der Verfassung dargelegt sind. Die Treuhänder werden gemeinsam mit dem Überwachungsgremium einen Nominierungsprozess entwickeln und diesen betreuen. Die Treuhänder werden wie in Abschnitt 7 dargelegt mit internationalen Organisationen im Austausch stehen.

Ein Vorschlag des Stabs, wonach das Überwachungsgremium das Recht haben sollte, Kandidaten zu empfehlen, wurde abgelehnt; die Rolle sollte auf der Bestätigung der Kandidaten allein beschränkt sein.

Die vorgeschlagene Zusammensetzung wurde ebenfalls erörtert. Wahrscheinlich würde sich das Überwachungsgremium wie folgt zusammensetzen:

vier Mitglieder von der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) vertreten durch den Vorsitzenden der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ), den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), den Vorsitzenden des Komitees für neue Märkte der IOSCO und den Vorsitzenden des Fachkomitees der IOSCO (sollten der Vorsitzende der FSAJ oder der SEC gleichzeitig Vorsitzender des Fachkomitees sein, würde ein anderer Stellvertreter des Fachkomitees Mitglied des Überwachungsgremiums),

das verantwortliche Mitglied der Europäischen Kommission [derzeit der Binnenmarktkommissar],

der geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds und

der Präsident der Weltbank.

Eine Mehrheit von mindestens fünf Mitgliedern des Überwachungsgremiums müsste der Ernennung eines Treuhänders zustimmen. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt, dass sich ein Block aus den Vertretern von IOSCO und der EU bilden würde und möglicherweise Anwenderkreise, die vom IWF oder der Weltbank vertreten würden, überstimmen würde. Ein anderer Treuhänder wies mit gewisser Besorgnis darauf hin, dass sechs von sieben Mitgliedern die Interessen der OECD-Mitgliedstaaten verträten und 150 andere Rechtskreise durch den IWF vertreten würden. Auf die Abwesenheit anderer „interessierter" Marktregulatoren wie beispielsweise das Baselkomitee oder die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) wurde ebenfalls hingewiesen.

Es gab keine tiefgreifende Erörterung der vorgeschlagenen Zusammensetzung des IASB. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass in der vorgeschlagenen Einladung zur Stellungnahme erläutert werden solle, warum die Treuhänder der Meinung seien, dass eine Vergrößerung des Boards notwendig und wünschenswert sei.

Der Stab nahm die verschiedenen Kritikpunkte und Vorschläge der Treuhänder zur Kenntnis. Der Stab wird nach der Sitzung und vor der Veröffentlichung der Einladung zur Stellungnahme im April 2008 einen überarbeiteten Entwurf an die Treuhänder versenden. Die Kommentierungsfrist wird 90 Tage betragen.

Bericht des Überwachungskomitees für den Konsultationsprozess

Das Überwachungskomitee der Treuhänder für den Konsultationsprozess berichtete an die Treuhänder. Das Komitee wird einen zusammenfassenden Bericht in den Geschäftsbericht der IASC-Stiftung einfügen und einen umfassenderen Bericht über seine Aktivitäten auf der Internetseite der Stiftung zur Verfügung stellen.

Das Komitee wird im Jahr 2008 den Schwerpunkt insbesondere auf den Standardsetzungsprozess des IASB legen und auf die Wirksamkeit der Arbeitsgruppen.

Bericht des Vorsitzenden des IASB

Der Vorsitzende des IASB lieferte einen Bericht über die Aktivitäten des IASB und den aktuellen Stand seiner Projekte. Über die Aktivitäten können Sie sich detailliert auf IAS Plus.de informieren. Der Vorsitzende strich heraus, dass der IASB aufgefordert würde, vor dem Hintergrund der Sub-prime-Krise seine Arbeiten zu Konsolidierung, zu Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu Ausbuchungen voranzutreiben. Der Board sei dabei, seine Arbeitsweise anzupassen, um besser auf Anliegen eingehen zu können und in Bezug auf Sachverhalte auf der Agenda stetige Fortschritte machen. Dies schließe die bessere Nutzung von Beratern des Board ein, um den Stab bei der Entwicklung detaillierter Vorschläge zu helfen.

Auf Einladung des Vorsitzenden des IASB berichtete der Vorsitzende kurz über die Arbeiten von IFRIC und hielt fest, dass IFRIC seine Altlast von Sachverhalten abgetragen habe und nun an einer zu bewältigenden Menge von Sachverhalten arbeite. Er gab der Meinung Ausdruck, dass die relativ geringe Anzahl von Anfragen zu Interpretationen, die derzeit von IFRIC bearbeitet würden, bedeuten könnten, dass die Anwender mit den Prinzipien der IFRS vertrauter würden.

Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats

Der Vorsitzende des Standardbeirats gab einen kurzen Bericht über die SAC-Sitzung im Februar 2008. Er hielt insbesondere fest, dass der Rat der starken Präsenz von Wertpapieraufsichtsbehörden in dem vorgeschlagenen Überwachungsgremium zurückhaltend gegenüber stehe.

Überprüfung der langfristigen Finanzierung der IASC-Stiftung

Die IASC-Stiftung gab einen sehr kurzen Bericht über die andauernden Bemühungen, eine langfristige stabile Finanzierungsbasis für die Stiftung sicherzustellen. Die Schwäche des amerikanischen Dollars und die derzeitigen Marktunruhen würden nicht dabei helfen, eine Lösung für diesen Sachverhalt zu finden. Derzeit hat die IASC-Stiftung erst knapp über 13 Millionen Pfund der 16 Millionen Pfund einwerben können, die sie sammeln möchte.

Es gab positive Entwicklungen in Kanada, wo die kanadischen Wertpapierverwaltungen hofften, ein breites, marktbasiertes Finanzierungssystem einzuführen; der Berufstand der Rechnungsleger zeigte sich auch interessiert daran, einen Beitrag zu leisten. In Europa wendet sich die IASCF-Stiftung nun an die kleineren Mitgliedstaaten, da die wichtigsten Wirtschaftsmächte fast alle Finanzierungssysteme eingerichtet hätten.

Der Stab wies darauf hin, dass Beiträge aus Südostasien durch Abwesenheit glänzten. Derzeit würden jedoch Gespräche in Singapur geführt; und anderen Rechtskreisen in der Region würde man sich später zuwenden.

XBRL

Die Treuhänder wurden auf den neuesten Stand der Entwicklungen bezüglich der XBRL-Klassifizierungssystematik für IFRS gebracht. Der Stab für XBRL wies darauf hin, dass ein erster Entwurf der IFRS-Klassifizierungssystematik wie geplant im Februar 2008 an die XBRL-Qualitätssicherungsgruppe übergeben worden war, und das bisher keine bedeutenden Qualitätsmängel festgestellt worden waren. Die Klassifizierungssystematik wird eine März 2008 für 60 Tage zu öffentlicher Stellungnahmen veröffentlicht.

Die Sitzung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

Märzausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

17.03.2008

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 126 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 12. März 2008 zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

Der EITF Snapshot erörtert die folgenden vier Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu Entscheidungen gekommen ist:

Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften – Übereinkunft erzielt,

Sachverhalt 07-5 Bestimmung, ob ein Instrument (oder ein eingebettetes Merkmal) auf das Eigenkapital eines Unternehmens referenziert – Übereinkunft erzielt, dass öffentliche Stellungnahmen eingefordert werden sollen,

Sachverhalt 08-2 Erfassung von Erträgen aus Instandhaltungsdienstleistungen durch den Leasinggeber – vorläufige Übereinkunft erzielt (weitere Erörterung auf der nächsten EITF-Sitzung),

Sachverhalt 08-03 Bilanzierung von Instandhaltungskautionen im Rahmen von Leasingvereinbarungen durch den Leasingnehmer – Übereinkunft erzielt, dass öffentliche Stellungnahmen eingefordert werden sollen.

IASB-Agendaseiten aktualisiert

17.03.2008

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen haben wir im Nachgang der IASB-Sitzung von Dienstag bis Freitag, 11.-14. März 2008, die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln: .

Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom März 2008

16.03.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 11.-14. März 2008, zu seiner Märzsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

Stellungnahme des IDW zu den Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11

14.03.2008

Mit einem Schreiben (in englischer Sprache, 88 KB) an den IASB vom 10. März 2008 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer Stellung zum Entwurf der geplanten Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2.

Grundsätzlich unterstützt das IDW die Bemühungen des IASB, die Bilanzierung von konzerninternen Geschäftsvorfällen, die anteilsbasierte Vergütungen betreffen, klarzustellen. Es werden jedoch Bedenken insbesondere bezüglich einer verbleibenden Uneindeutigkeit des Anwendungsbereichs von IFRS 2 angemeldet. Der Deutsche Standardisierungsrat hatte bereits am 27. Februar 2008 zu dem Entwurf Stellung genommen und ebenfalls Bedenken angemeldet. Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie auf unserer IASB-Projektseite zu Änderungen an IFRS 2. Die Kommentierungsfrist endet am 17. März 2008.

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