Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung in separaten Abschlüssen

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22.05.2008

Der IASB hat zwei Standards geändert, um die Art und Weise zu ändern, nach der die Anschaffungskosten einer Beteiligung bei erstmaliger Anwendung der IFRS bewertet werden.

Die geänderten Standards sind IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS. Der Board hat die Änderungen vorgenommen, weil die rückwirkende Bestimmung der Anschaffungskosten und die Anwendung der Anschaffungskostenmethode nach IAS 27 bei erstmaliger Anwendung der IFRS in manchen Fällen nicht ohne übermäßige Kosten und Mühen erreicht werden kann.

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27:

Bei erstmaliger Anwendung der IFRS ist die Verwendung angenommener Anschaffungskosten entweder des beizulegenden Zeitwerts oder des Buchwerts nach vorherigen Rechnungslegungsstandards für die Bewertung der ursprünglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen, Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle und assoziierten Unternehmen zulässig, und

die Definition der Anschaffungskostenmethode wird aus IAS 27 entfernt und durch die Anforderung ersetzt, Dividenden als Erträge im separaten Abschluss des Investors darzustellen.

Wenn im Rahmen einer Neustrukturierung ein neues Mutterunternehmen gebildet wird, muss das neue Mutterunternehmen die Anschaffungskosten der Beteiligung an seinem früheren Mutterunternehmen und den Buchwert seines Anteils an dessen Eigenkapital zum Zeitpunkt der Neustrukturierung bewerten.

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 46 KB).

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