Die geänderten Standards sind IFRS 1
Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards und IAS 27
Konzern- und separate
Abschlüsse nach IFRS. Der Board hat die Änderungen
vorgenommen, weil die rückwirkende Bestimmung der
Anschaffungskosten und die Anwendung der
Anschaffungskostenmethode nach IAS 27 bei erstmaliger
Anwendung der IFRS in manchen Fällen nicht ohne übermäßige
Kosten und Mühen erreicht werden kann.
Die Änderungen an IFRS 1 und
IAS 27:
| Bei erstmaliger Anwendung der IFRS ist die
Verwendung angenommener Anschaffungskosten entweder des
beizulegenden Zeitwerts oder des Buchwerts nach
vorherigen Rechnungslegungsstandards für die Bewertung
der ursprünglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung
an Tochterunternehmen, Unternehmen unter gemeinsamer
Kontrolle und assoziierten Unternehmen zulässig, und
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| die Definition der Anschaffungskostenmethode wird
aus IAS 27 entfernt und durch die Anforderung ersetzt,
Dividenden als Erträge im separaten Abschluss des
Investors darzustellen.
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| Wenn im Rahmen einer Neustrukturierung ein neues
Mutterunternehmen gebildet wird, muss das neue
Mutterunternehmen die Anschaffungskosten der Beteiligung
an seinem früheren Mutterunternehmen und den Buchwert
seines Anteils an dessen Eigenkapital zum Zeitpunkt der
Neustrukturierung bewerten.
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Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 treten für Geschäftsjahre in
Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des IASB
(in englischer Sprache, 46 KB).