IASB veröffentlicht Änderungen an 20 IFRS
22.05.2008
Der IASB hat die endgültigen Änderungen an 20 IFRS nebst dazugehörigen Grundlagen für Schlussfolgerungen und Leitlinien veröffentlicht, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2007 des Boards ergeben haben.
Einige Änderungen ziehen Änderungen an anderen IFRS nach sich. Die Änderungen basieren auf dem Entwurf, der im Oktober 2007 herausgegeben worden war.
Das jährliche Verbesserungsprojekt des IASB bietet die Möglichkeit, kleinere und nicht dringende Verbesserungen an den IFRS vorzunehmen.
Die meisten Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).
Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Änderungen:
- Verbesserungen an den IFRS in Bezug auf Darstellung, Ansatz oder Bewertung - diese fassen wir in der nachfolgenden Tabelle für Sie zusammen
- editorische Änderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben - diese betreffen IFRS 7, IAS 8, IAS 10, IAS 18, IAS 20, IAS 29, IAS 34, IAS 40 und IAS 41.
Verbesserungen an IFRS in Bezug auf Darstellung, Ansatz oder Bewertung | |
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IFRS |
Gegenstand der Änderung |
IFRS 5 Zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
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IAS 16 Sachanlagen |
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer |
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IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS |
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IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen |
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IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern |
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IAS 31 Anteile an Joint Ventures |
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IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten |
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung |
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IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
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IAS 41Landwirtschaft |
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