Regierungsentwurf des BilMoG veröffentlicht

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21.05.2008

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht (701 KB).

Im Vergleich zum am 8. November 2007 veröffentlichten Referentenentwurf haben sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Ersatzlos gestrichen wurde §264e, der Unternehmen das Wahlrecht einräumen sollte, ihren Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen, d. h. alle Unternehmen haben weiterhin ihren Einzelabschluss nach dem HGB zu erstellen. Enger gefasst wurde § 241a, der bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte nur noch Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Aufstellungspflicht befreien sollte. Personenhandelsgesellschaften wurden nunmehr aus dem Anwendungsbereich dieser Norm gestrichen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich zum Regierungsentwurf wie folgt:

Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen. Zur Verbesserung der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig besser aufgedeckt werden.‟

Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens werden der Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang und der Bundestag unmittelbar nach der Sommerpause über den Regierungsentwurf beraten. Weiterhin geplant ist, den größten Teil der neuen Vorschriften erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen und Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, bereits schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch nehmen zu können. Lesen Sie auch die Presseerklärung des BMJ.

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