AICPA stimmt für IASB als anerkannten Standardsetzer

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20.05.2008

Der leitende Rat des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat offiziell dafür gestimmt, den International Accounting Standards Board (IASB) als den anerkannten Rechnungslegungsstandardsetzer für die Verabschiedung internationaler Bilanzierungs- und Berichterstattungsstandards zu bezeichnen – lesen Sie dazu auch die Presseerklärung des AICPA (in englischer Sprache, 49 KB).

Die offizielle Abstimmung des Rats stellt eine Ergänzung der AICPA-Regeln zur Berufsethik 202 und 203 dar und setzt die AICPA-Mitglieder damit in die Lage, International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, ohne auf US-GAAP überleiten zu müssen.

Nach Regel 202 muss ein Mitglied, dass Berufsdienstleistungen erbringt, die Standards einhalten, die von den anerkannten Organen herausgegeben werden. Darüber hinaus darf ein Mitglied nicht testieren, dass ein Abschluss in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsprinzipien steht, wenn dieser nicht nach Standards erstellt wurde, die von einem der in Anhang A zu Regel 203 genannten Standardsetzer herausgegeben wurden.

Die Anerkennung betrifft alle IFRS, auch den IFRS für KMU, der derzeit entwickelt wird. Nach der offiziellen Anerkennung des IASB durch den Rat werden nun der Rat für Rechnungslegungsstandards und der Ausschuss für Bilanzierungs- und Prüfungsdienstleistungen des AICPA klarstellende Sprachregelungen entwickeln, wie Prüfungs-, Durchsichts- und Erstellungsberichte zu ändern sind, wenn die zugrunde liegenden Abschlüsse nach IFRS erstellt sind. Andere Organe, die vom leitenden Rat nach den Regeln 202 und 203 offiziell als Standardsetzer anerkannt sind, sind der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), der US-amerikanische Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) und der US-amerikanische Beirat für die Rechnungslegung der Regierung (Federal Accounting Standards Advisory Board, FASAB).

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