Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung

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14.05.2008

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen herausgegeben (53 KB).

Letztere gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Aufbau eines unabhängigen und wirksamen Inspektionssystems auf der Grundlage der Richtlinie über die Abschlussprüfung an die Hand. Diese Empfehlung verleiht den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse, baut die Unabhängigkeit von Inspektionsteams aus und stärkt die Transparenz in Bezug auf die Inspektionsergebnisse einzelner Abschlussprüfungsgesellschaften. EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:

Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser dringenden Themen.

Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:

Sie empfiehlt den Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden immer noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie wichtigen Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen auch die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden zählt.

Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende Rolle in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen sollten.

Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz hinsichtlich des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die Rechenschaftspflicht des Inspektionssystems gegenüber Anlegern, Unternehmen und anderen Interessengruppen zu verbessern. Die von den Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den internen Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt gemacht werden, wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den Empfehlungen zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht angemessen Folge leistet.

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