Bericht der EU-Kommission bezüglich der Anwendung von IFRS

  •  Image

08.05.2008

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vorgelegt.

Der Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende Ergebnisse werden genannt:

Konsistenz der Anwendung:

Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen von Berichtszyklen bewerkstelligt.

Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt hat.

Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu entwickeln.

Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In bestimmten Bereichen werden allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und aktienbasierten Vergütungen.

Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung. Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen.

Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden einheitlicher und klarer umgesetzt als manche Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der Verbesserung.

Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39 beschränkt sich auf wenige Banken.

CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet, und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im Bericht genannt).

Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat ebenfalls abgenommen.

Erste wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse nach IFRS erstellen.

Effektivität des Übernahmeprozesses:

EFRAG stellt der Kommission zeitnah hochwertige Analysen und Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert.

SARG hat effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen.

Der Übernahmeprozess funktioniert reibungslos und rasch. Der Prozess wird demnächst geändert und wird mehr Gewicht auf die Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das Parlament hat außerdem beantragt, das eine Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess aufgenommen wird.

Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses in der EU und in vielen Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen für Rechungslegungsstandards wird zunehmend deutlich. Die Kommission hat daher den IASB aufgefordert, solche Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die IASCF hat dies für alle neuen Standards zugesagt. Bis dahin werden die Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene durchgeführt und sind Bestandteil der EFRAG-Übernahmeempfehlung.

Bei der Übernahme von IAS 39 wurde festgelegt, dass die Carve Outs in Bezug auf Umfang und zeitliche Ausdehnung begrenzt sein sollten. Für ein Carve Out wurde bereits eine Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit auf Seiten des IASB und im Bankenbereich wurde bis jetzt allerdings noch keine Lösung für den zweiten Carve Out gefunden.

Alle IFRS werden in der EU einzeln übernommen, es gibt also keinen konsolidierte Version aller übernommenen IFRS. Außerdem wird die Qualität der Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen in manchen Fällen bezweifelt. Die Kommission wird daher ein Projekt zur Konsolidierung und sprachlichen Überprüfung aller übernommenen Standards und Interpretationen auflegen.

Die Länge des Übernahmeprozesses für einen einzelnen Standard beträgt acht bis zehn Monate nach Veröffentlichung durch den IASB. Die Auswirkungsanalysen werden werden dem noch weitere sechs Monate hinzufügen. Sobald die Analysen durch den IASB vorgenommen werden, dürfte sich die Länge des Prozesses wieder auf das alte Maß reduzieren. Außerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in dringenden Einzelfällen durch Flexibilität aller Seiten eine kürzere Dauer des Übernahmeprozesses möglich ist.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.