Der
Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer
Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie
in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der
Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert
sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer
Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der
Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach
Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in
dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die
Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende
Ergebnisse werden genannt:
Konsistenz der Anwendung:
| Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große
Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde
dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen
von Berichtszyklen bewerkstelligt.
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| Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden
sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von
IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der
Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt
hat.
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| Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den
einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die
Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es
den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte
Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu
entwickeln.
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| Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die
Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In
bestimmten Bereichen werden allerdings noch
Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei
Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und
aktienbasierten Vergütungen.
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| Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen
Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen
Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines
prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung.
Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch
diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen.
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| Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden
einheitlicher und klarer umgesetzt als manche
Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der
Verbesserung.
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| Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden
ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen
Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des
beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings
wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39
beschränkt sich auf wenige Banken.
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| CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet,
und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen
Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im
Bericht genannt).
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| Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch
für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa
weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat
ebenfalls abgenommen.
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| Erste wissenschaftliche Untersuchungen der
Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die
Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste
Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für
diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse
nach IFRS erstellen.
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Effektivität des Übernahmeprozesses:
| EFRAG stellt der
Kommission zeitnah hochwertige Analysen und
Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle
fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung
notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme
einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die
Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert.
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| SARG hat
effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe
eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen.
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| Der
Übernahmeprozess funktioniert reibungslos
und rasch. Der Prozess wird demnächst
geändert und wird mehr Gewicht auf die
Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das
Parlament hat außerdem beantragt, das eine
Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess
aufgenommen wird.
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| Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des
Gesetzgebungsprozesses in der EU und in
vielen Mitgliedstaaten. Die
Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen
für Rechungslegungsstandards wird
zunehmend deutlich. Die Kommission hat
daher den IASB aufgefordert, solche
Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die
IASCF hat dies für alle neuen Standards
zugesagt. Bis dahin werden die
Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene
durchgeführt und sind Bestandteil der
EFRAG-Übernahmeempfehlung.
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| Bei
der Übernahme von IAS 39 wurde
festgelegt, dass die Carve Outs in
Bezug auf Umfang und zeitliche
Ausdehnung begrenzt sein sollten.
Für ein Carve Out wurde bereits eine
Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit
auf Seiten des IASB und im
Bankenbereich wurde bis jetzt
allerdings noch keine Lösung für den
zweiten Carve Out gefunden.
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| Alle IFRS werden in der EU
einzeln übernommen, es gibt also
keinen konsolidierte Version
aller übernommenen IFRS.
Außerdem wird die Qualität der
Übersetzungen in die
verschiedenen Sprachen in
manchen Fällen bezweifelt. Die
Kommission wird daher ein
Projekt zur Konsolidierung und
sprachlichen Überprüfung aller
übernommenen Standards und
Interpretationen auflegen.
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| Die Länge des
Übernahmeprozesses für einen
einzelnen Standard beträgt
acht bis zehn Monate nach
Veröffentlichung durch den
IASB. Die
Auswirkungsanalysen werden
werden dem noch weitere
sechs Monate hinzufügen.
Sobald die Analysen durch
den IASB vorgenommen werden,
dürfte sich die Länge des
Prozesses wieder auf das
alte Maß reduzieren.
Außerdem hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass
in dringenden Einzelfällen
durch Flexibilität aller
Seiten eine kürzere Dauer
des Übernahmeprozesses
möglich ist.
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