Letztere gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Aufbau eines
unabhängigen und wirksamen Inspektionssystems auf der Grundlage der
Richtlinie über die Abschlussprüfung an die Hand. Diese Empfehlung
verleiht den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse, baut die
Unabhängigkeit von Inspektionsteams aus und stärkt die Transparenz
in Bezug auf die Inspektionsergebnisse einzelner
Abschlussprüfungsgesellschaften. EU-Kommissar Charlie McCreevy,
zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:
Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards
für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau
liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der
Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends
bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche
europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein
weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser
dringenden Themen.
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Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:
| Sie empfiehlt den
Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu
spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden
immer noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie
wichtigen Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen
auch die Rechenschaftspflicht gegenüber den
Aufsichtsbehörden zählt.
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| Die Empfehlung fordert die
Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den
Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende
Rolle in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen
sollten.
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Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz
hinsichtlich des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die
Rechenschaftspflicht des Inspektionssystems gegenüber Anlegern,
Unternehmen und anderen Interessengruppen zu verbessern. Die von den
Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte
sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen
Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den
internen Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt
gemacht werden, wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den
Empfehlungen zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht
angemessen Folge leistet.