Mai

Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung

14.05.2008

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen herausgegeben (53 KB).

Letztere gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Aufbau eines unabhängigen und wirksamen Inspektionssystems auf der Grundlage der Richtlinie über die Abschlussprüfung an die Hand. Diese Empfehlung verleiht den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse, baut die Unabhängigkeit von Inspektionsteams aus und stärkt die Transparenz in Bezug auf die Inspektionsergebnisse einzelner Abschlussprüfungsgesellschaften. EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:

Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser dringenden Themen.

Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:

Sie empfiehlt den Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden immer noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie wichtigen Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen auch die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden zählt.

Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende Rolle in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen sollten.

Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz hinsichtlich des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die Rechenschaftspflicht des Inspektionssystems gegenüber Anlegern, Unternehmen und anderen Interessengruppen zu verbessern. Die von den Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den internen Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt gemacht werden, wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den Empfehlungen zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht angemessen Folge leistet.

Arbeitsgruppe des FASB erörtert 24 Fair-Value-Sachverhalte

14.05.2008

Der amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen.

Die VRG kam am 8. Mai 2008 zusammen und erörterte vier neue und zwanzig bereits früher erörterte Bewertungsfragen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben am 13. Mai 2008 einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 136 KB), in dem die vier neuen und zwanzig bereits früher erörterte Bewertungsfragen erläutert werden.

4 neue Bewertungsfragen

VRG Sachverhalt 2008-7: Beobachtbare und nicht beobachtbare beizulegende Zeitwerte im derzeitigen Kreditumfeld – Faktoren, die die Verlässlichkeit eines beobachtbaren Werts beeinflussen

VRG Sachverhalt 2008-8: Bestimmung, ob ein Abzug für eine Verkaufseinschränkung angewendet werden soll

VRG Sachverhalt 2008-9: Leistungspläne für Arbeitnehmer – Beizulegender Zeitwert von Teilnehmerkrediten

VRG Sachverhalt 2008-10: Eventualverbindlichkeiten – Verwendung der Berechnung eines Erwartungswerts

20 bereits früher erörterte Bewertungsfragen

VRG Sachverhalt 2007-1: Beizulegender Zeitwert von Hypothekendarlehen und 2007-2: Rechnungseinheit – Zerlegung eines Vermögenswerts

VRG Sachverhalt 2007-3: Wie wird Liquidität in die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingerechnet?

VRG Sachverhalt 2007-4: Zu beachtende Elemente für die Bestimmung eines „aktiven Marktes‟

VRG Sachverhalt 2007-5: Bestimmung des Hauptmarkts

VRG Sachverhalt 2007-6: Höchster und bester Nutzen: Defensiver Wert und 2008-1: Bilanzierung eines Vermögenswert, den der Erwerber nicht zu nutzen beabsichtigt oder den er in einer Weise zu nutzen beabsichtigt, die nicht der höchsten und besten Nutzung entspricht

VRG Sachverhalt 2007-7: Im Rahmen einer Versteigerung erworbene Vermögenswerte

VRG Sachverhalt 2007-8: Vermögenswerte und Schulden ohne Märkte

VRG Sachverhalt 2007-9: Angaben von Pensionsplänen

VRG Sachverhalt 2007-10: Verwendung des Nettoinventarwerts bei Anlagen in Fund-of-Funds

VRG Sachverhalt 2007-11: Beizulegender Zeitwert von Schulden mit Garantien von Dritten

VRG Sachverhalt 2007-12: Höchster und bester Nutzen – Landbeispiel

VRG Sachverhalt 2007-13: Definition von „bedeutend‟ in der Bewertung von Eingaben für die Klassifizierung nach der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts

VRG Sachverhalt 2007-14: Bilanzierung von Transaktionskosten bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Anlage

VRG Sachverhalt 2008-2: Kundenbeziehungen

VRG Sachverhalt 2008-3: Bewertung von immateriellen Vermögenswerten anhand der Methode des gegenwärtigen Wiederbeschaffungswerts

VRG Sachverhalt 2008-4: Bedeutung von „gesetzlich zulässig" in der Einschätzung des höchsten und besten Nutzens

VRG Sachverhalt 2008-5: Beizulegender Zeitwert von Vorräten

VRG Sachverhalt 2008-6: Zuordnung von portfoliobasierten Kreditanpassungen beim Test auf Hedge-Effektivität

Trichet drängt den IASB, bei nicht konsolidierten Gesellschaften zu handeln

14.05.2008

In einer Rede auf dem Corriere della Sera International Forum 2008 in Mailand am 12. Mai 2008 forderte Jean-Claude-Trichet, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), dass „der International Accounting Standards Board (IASB) und die anderen relevanten Standardsetzer schnellstens handeln sollten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards bezüglich nicht konsolidierter Gesellschaften und die Leitlinien zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Zeiten von Marktunruhen zu verbessern.‟ Er forderte außerdem Banken und andere Finanzinstitute auf, den neuesten Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums, hinter die sich die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 eindeutig gestellt hatten, in den nächsten halbjährlichen Zwischenberichten zu folgen.

Mit den Empfehlungen waren Finanzinstitute aufgefordert worden, ihre qualitativen und quantitativen Angaben zu Risikopositionen, Abschreibungen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bei komplexen und illiquiden Instrumenten und nicht konsolidierten Gesellschaften auszuweiten. Lesen Sie die vollständige Rede von Jean-Claude Trichet in englischer Sprache.

Stellungnahme von Deloitte an die SEC zu „Verbesserungen bei ausländischen Emittenten‟

13.05.2008

Deloitte Touche Tohmatsu (DTT, unsere amerikanischen Kollegen) und ihre Mitgliedsfirmen haben eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 29 KB) an die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu deren vorgeschlagener Regelung Verbesserungen in der Berichterstattung ausländischer Emittenten (Foreign Issuer Reporting Enhancements ) gerichtet.

Der Vorschlag der SEC (in englischer Sprache, 221 KB) sieht verschiedene Änderungen an den derzeitigen Einreichungs- und Angabevorschriften einschließlich einer Verkürzung der Einreichungsfristen für ausländische Emittenten (foreign private issuers, FPI) vor.

Die Bewegung hin zu IFRS als Grundlage für die Finanzberichterstattung in Rechtskreisen außerhalb der Vereinigten Staaten wird auf viele dieser Vorschläge Auswirkungen haben. Daher schlagen wir vor, dass die SEC, um einen einheitlicheren Übergang zu gewährleisten, den Übergangsbestimmungen für einige Vorschläge besondere Aufmerksamkeit widmen sollte und sie auf den Zeitpunkt abstimmen sollte, zu dem FPI IFRS anwenden müssen.

Obwohl die SEC kein umfassenderes Angabesystem für die Berichterstattung durch FPI vorschlägt, sind wir der Meinung, dass den derzeitigen Berichterstattungsanforderungen noch einmal weitere Überlegungen zukommen sollten – idealer Weise im Rahmen des neuen Vorschlags. Derzeit sind FPI nicht den Angabeforderungen in Formular 8-K unterworfen. Stattdessen haben sie die Anforderungen aus Formular 6-K zu befolgen, dessen Angabeerfordernisse sich aus den Informationen ableiten, die im Sitzland der Emittenten veröffentlicht werden. Dieses Angabesystem weicht deutlich vom derzeitigen System für inländische Registranten ab. Wir sind der Meinung, dass die derzeitigen Berichtsanforderungen für multinationale Unternehmen, die in vielen Rechtskreisen berichtspflichtig sind, einheitlich sein sollten. Deshalb ermutigen wir die SEC, mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zusammenzuarbeiten, um den übergreifenden Sachverhalt der derzeitigen Berichtsanforderungen für in mehreren Ländern notierte Unternehmen zu adressieren.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

Vergleich von IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards

13.05.2008

Deloitte Touche Tohmatsu Jaiyos (Thailand) hat IFRS und die Rechnungslegungsstandards im Königreich Thailand veröffentlicht (IFRS and GAAP in the Kingdom of Thailand, in englischer Sprache, 9.283 KB).

Die Broschüre bietet auf 59 Seiten folgende Informationen:

Die verschiedenen Quellen für Rechnungslegungsstandards in Thailand werden erklärt.

Der Prozess für die Verabschiedung von thailändischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Thai Accounting Standards, TAS) wird dargestellt.

Es wird zwischen TAS unterschieden, die vom Berufstand der Rechnungsleger verabschiedet wurden, und TAS, die durch Verabschiedung durch das oberste Aufsichtsgremium und Veröffentlichung in der königlichen Gazette in Kraft traten.

Es werden die TAS benannt, von denen nicht börsennotierte Unternehmen ausgenommen werden können.

Die Hauptunterschieden zwischen IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards zum 31.März 2008 werden aufgezeigt.

Das Vorhaben für die Konvergenz von TAS und IFRS wird zusammengefasst.

Wir führen eine eigene Seite mit Vergleichen zwischen IFRS und nationalen Rechnungslegungsstandards.

IASCF-Treuhänder veranstalten Runden Tisch zu Verfassungsvorschlägen

13.05.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben angekündigt (Presseerklärung in englischer Sprache, 54 KB), dass sie Gespräche am Runden Tisch anbieten wollen, bevor sie ihre Vorschläge zur Phase I der Überarbeitung der Verfassung veröffentlichen.

In Phase I werden folgende Vorschläge erwogen:

Einrichtung eines Überwachungsgremium aus Abgeordneten offizielle Organisationen einschließlich Wertpapieraufsichten, das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder prüfen würde.

Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14 auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Balance.

Genauere Informationen zum Runden Tisch sind noch nicht bekannt gegeben worden. Bei Ankündigung der Gespräche haben die Treuhänder allerdings einen aktualisierten Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung bekanntgegeben (den vorigen Zeitplan können Sie hier einsehen):

aktualisierter Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung 2008

März - April 2008

Treuhänder haben Vorschläge und Materialien für die Überarbeitung der Verfassung entwickelt.

Mai - Juni 2008

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts vor deren Veröffentlichung zu erörtern.

Juni 2008

Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Balance des IASB – der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme soll im August oder September 2008 enden.

Juni - August 2008

Treuhänder kommen weiter mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern.

September 2008

Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium.

Oktober 2008

Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Oktober oder November 2008

Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll – der zweite Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung.

Oktober 2008-Januar 2009

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung zu erörtern

Februar 2009

Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten.

April 2009

Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen.

April 2009-Oktober 2009

Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglicherweise auch Diskussionen am Runden Tisch.

Oktober-November 2009

Abschluss der Überarbeitung der Verfassung.

FASB führt eine Hierarchie für US GAAP ein

12.05.2008

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Standard Nr. 162 Die Hierarchie der allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung herausgegeben.

Mit FAS 162 wird ein Rahmen für die Wahl von Bilanzierungsgrundsätzen vorgegeben, die bei der Erstellung von Abschlüssen, der in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) erstellt werden, heranzuziehen ist. Bislang wurde die US-GAAP-Hierarchie durch die US-amerikanische Prüfungsliteratur bestimmt. Infolge der Wechselwirkung zur Prüfungsliteratur wird FAS 162 60 Tage nach Annahme der Änderungen, die die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) an ihren Prüfungsstandards vorgenommen hat, durch die SEC in Kraft. Standard Nr. 162 kann kostenfrei von der Website des FASB bezogen werden. Die Pressemitteilung des FASB können Sie hier einsehen.

Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden

11.05.2008

Die kanadischen Wertpapierbehörden (Canadian Securities Administrators, CSA) haben kürzlich eine Stabsmitteilung freigegeben, in welcher es um Angabevorschriften vor der Anwendung der IFRS durch kanadische berichtspflichtige Emittenten geht.

Die CSA-Stabsmitteilung Nr. 52-320 Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS stellt einen weiteren wichtigen Schritt bei Kanadas Übergang auf IFRS dar. Diese Maßnahme wird Unternehmen dabei helfen, die erwartete Auswirkung auf ihren nächsten Zwischen- und Jahreslagebericht einzuschätzen. Unsere kanadischen Kollegen werden eine umfassendere Analyse dieser Angabevorschriften in der nächsten Ausgabe des Countdown-Newsletters abgeben. Die vollständigen Details des erwarteten Zeitplans, der Art und des Ausmaßes der Angaben lassen sich der Pressemitteilung entnehmen, die von den CSA herausgegeben wurde:

Pressemitteilung der CSA in englischer Sprache (153 KB)

Pressemitteilung der CSA in französischer Sprache (56 KB)

IFRS – Was sollten US-Unternehmen tun?

11.05.2008

Die aktuelle Ausgabe von Audit Committee Brief (in englischer Sprache, 706 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben wird, enthält einen Überblick darüber, was Unternehmen im Hinblick auf International Financial Reporting Standards tun sollten.

Die nachfolgende Grafik aus dem Newsletter veranschaulicht einige der möglichen Auswirkungen, über die man nachdenken sollte:

Weitere Themen dieser Ausgabe von Audit Committee Brief sind:

eine Zusammenfassung des vorgeschlagenen PCAOB-Standards Nr. 7 Die Durchsicht der Auftragsqualität

eine Zusammenfassung des Fortschrittsberichts des SEC-Beirats

Kernpunkte der Ergebnisse einer Untersuchung, die der Prüfungsausschuss des Zentrums für Prüfungsqualität durchgeführt hat

ein Überblick darüber was ein eXtensible Business Reporting Language (XBRL)-Mandat für Sie bedeutet

ein Überblick über Vermögenswerte eine Pensionsplans

Berichte des SEC-Beirats zu Verbesserungen in der Rechnungslegung

10.05.2008

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen Beirat ein, der die Ursachen für die Komplexität des US-amerikanischen Rechnungslegungssystems untersuchen und Vorschläge unterbreiten sollte, "wie Finanzberichte klarer und nützlicher für Anleger gemacht, Kosten und unnötige Hürden für Ersteller verringert und technologischer Fortschritt besser genutzt werden könne, um alle Aspekte der Rechnungslegung auf ein höheres Niveau zu bringen." Im Februar 2008 veröffentlichte der Beirat einen Vorläufigen Bericht mit 12 Vorschlägen, darunter die Verringerung von Bilanzierungswahlrechten, Änderungen in der Verfassung des FASB und des Standardsetzungsprozesses sowie Leitlinien zur Wesentlichkeit und zur Berichtigung von Fehlern.

Der Beirat hielt seine sechste Sitzung am Freitag, den 2. Mai 2008, ab. Zu diesem Zeitpunkt stellten vier Unterausschüsse ihre Zwischenberichte vor:

Unterausschuss zur Abgabe von Finanzinformationen (431 KB)

Unterausschuss zum Prüfungsprozess und zur Befolgung von Regeln (169 KB)

Unterausschuss zur Standardsetzung (49 KB)

Unterausschuss zur wesentlichen Komplexität (915 KB)

Der Unterausschuss zur Standardsetzung führt in seinem Bericht aus, dass man erörtere zu empfehlen, dass der gesamte Beirat folgende Punkte erwägen solle:

eine ausdrückliche, hochrangige Unterstützung für die Bewegung in Richtung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in den USA,

die Unterstützung der Maßnahmen der SEC zur Entwicklung eines Fahrplans zur internationalen Konvergenz sowie

die Aufforderung aller Beteiligten in der Rechnungslegungslandschaft, die Abstimmungen zu verstärken, um eine Konsistenz in der weltweiten Auslegung zu erreichen und rechtsstaatliche Varianten der IFRS zu vermeiden.

Sie finden weitere Informationen zum Beirat auf der Website der SEC.

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