Die
Europäische Kommission hat beschlossen, 16 Mitgliedstaaten, und zwar
Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland,
Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta,
Polen, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich (in Bezug auf
Gibraltar) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu
lassen, weil sie der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur
vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über
Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten
Abschlüssen gemeldet haben.
Mit der Richtlinie wurden die
Rechtsvorschriften für das Abschlussprüfergewerbe aktualisiert, um
die Qualität der Abschlussprüfungen nach verschiedenen
Unternehmensskandalen in der Vergangenheit zu verbessern.
Insbesondere führte die Richtlinie eine Anforderung für die
Mitgliedstaaten ein, ein externes Qualitätssicherungssystem und ein
öffentliches Aufsichtssystem für die Abschlussprüferbranche zu
schaffen und sah Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den EU-Regulierungsbehörden vor. Zwecks Gewährleistung der
Unabhängigkeit und der Objektivität der Abschlussprüfer wurden zudem
eine Reihe berufsethischer Prinzipien festgelegt und ihre Aufgaben
genau abgeklärt. Die Richtlinie 2006/43/EG hätte bis zum 29. Juni
2008 umgesetzt werden müssen.