SARG berät die
Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren
bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und
den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben
Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger
Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger
Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Im
Zuge einer ordnungsgemäßen Rotation sollen 2009 drei
Mitglieder der Gruppe ausgetauscht werden. Bewerbungen
müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden.
Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:
- ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf
europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung;
- Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten
Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt
sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend
tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und
Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten);
- Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der
geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der
Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.
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