Stellungnahmen zu dem Vorschlag müssen binnen 90 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Registereingereicht werden. In ihrem Fahrplan nennt die SEC mehrere Meilensteine, die bei Erreichen zu einer verpflichtenden Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen ab 2014 führen könnten. Diese Meilensteine beinhalten:
- Verbesserungen von Bilanzierungsstandards auf der Grundlage der jüngsten Übereinkunft von IASB und FASB (die SEC nennt die Erlöserfassung und die Darstellung des Abschlusses als zwei Projekte, die bei Fertigstellung die 'Rechnungslegung deutlich verbessern sollten');
- die Rechenschaft und Finanzierung der IASC-Stiftung;
- Verbesserungen bei der Möglichkeit, interaktive Daten für die Rechnungslegung nach IFRS zu verwenden.
Als Teil des Fahrplans schlägt die SEC vor, eine vorzeitige Anwendung der IFRS durch eine begrenzte Zahl von US-Unternehmen zuzulassen, wenn dies die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen für Anleger verbessert. Lediglich Emittenten in Branchen, in denen die IFRS als Grundlage der Rechnungslegung mehr als jedes andere System von Standards Anwendung finden, wären danach berechtigt, die IFRS zu verwenden; dabei soll ihnen dies für die Einreichung von Unterlagen ab 2010 möglich sein.
Den Vorschlag der SEC für einen IFRS-Fahrplan können Sie hier von der Internetseite der SEC herunterladen.
INHALTSVERZEICHNIS DES VON DER SEC VORGESCHLAGENEN IFRS-FAHRPLANS |
- I. ÜBERBLICK
- II. DIE ROLLE DER IFRS IN DEN US-AMERIKANISCHEN KAPITALMÄRKTEN
- A. Die Aussicht auf globale Bilanzierungsstandards
- 1. Das globale Wesen der heutigen Kapitalmärkte
- 2. Das Potenzial der IFRS als weltweiter Bilanzierungsstandard
- B. Zurückliegende Überlegungen zur Verfahrensweise hinsichtlich IFRS
- III. EIN VORGESCHLAGENER FAHRPLAN FÜR EINE IFRS-RECHNUNGSLEGUNG DURCH US-UNTERNEHMEN
- A. Zu erreichende Meilensteine, die zu einer Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen führen
- 1. Verbesserungen bei Bilanzierungsstandards
- 2. Rechenschaft und Finanzierung der IASC-Stiftung
- 3. Verbesserungen bei der Möglichkeit, interaktive Daten für die Rechnungslegung nach IFRS zu verwenden
- 4. Aus- und Weiterbildung
- 5. Begrenzte vorzeitige Anwendung der IFRS in Fällen, in denen dies die Vergleichbarkeit für US-amerikanische Anleger erhöhen würde
- 6. Erwarteter Zeitplan für zukünftige Entscheidungen der SEC
- 7. Einführung einer verpflichtenden Anwendung der IFRS
- B. Sonstige zu berücksichtigende Themengebiete
- 1. Die Rollen finanzieller Information
- 2. Bilanzierungssysteme, Kontrollen und Verfahrensweisen
- 3. Prüfung
- 4. Überlegungen zu den IFRS und zum Standardsetzungsprozess des IASB
- a. Aktueller Stand der IFRS
- b. Die Beziehung zum Standardsetzungsprozess
- IV. VORSCHLAG FÜR DIE BEGRENZTE VORZEITIGE ANWENDUNG DER IFRS IN FÄLLEN, IN DENEN DIES DIE VERGLEICHBARKEIT FÜR US-ANLEGER ERHÖHEN WÜRDE
- A. Anwendungsvoraussetzungen
- B. Schreiben des Stabs, dass keine Einwände der Anwendung der IFRS bestehen
- C. Übergang
- D. Alternative Vorschläge für Informationen nach US-GAAP
- 1. Vorschlag A – Überleitungsinformationen gemäß IFRS 1
- 2. Vorschlag B – Ergänzende Informationen nach US-GAAP
- 3. Diskussion der Vorschläge A und B
- V. DISKUSSION DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN
- A. Die Nutzung von IFRS-Abschlüssen bei der Einreichung von Unterlagen bei der SEC durch berechtigte Unternehmen
- 1. Vorgeschlagene Änderungen an Regel 4-01 der Verordnung S-X
- 2. Vorgeschlagene Definition eines 'IFRS-Emittenten'
- B. Anwendung
- 1. Artikel 13 der Verordnung S-X
- 2. Vorgeschlagene, klarstellende Änderungen im Hinblick auf die Bezugnahme auf IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden
- C. Vorgeschlagene Änderungen an Posten 10(e) von Verordnung S-K und Verordnung G
- D. Verwandte Angaben und Rechnungslegungssachverhalte
- 1. Ausgewählte Finanzdaten
- 2. Marktrisiko und die 'Safe Harbor'-Regelungen
- 3. Angabe der erstmaligen Anwendung der IFRS in Formular 10-K
- 4. Sonstige Erwägungen im Hinblick auf Leitlinien nach IFRS und US-GAAP
- E. Abschlüsse anderer Unternehmen nach der Verordnung S-X
- 1. Anwendung der Änderungen auf die Regeln 3-05, 3-09 und 3-14
- a. Signifikanztests
- b. Eigenständige historische Abschlüsse eines anderen Unternehmens, die gemäß Regel 3-05, 3-09 oder 3-14 eingereicht wurden
- 2. Abschlüsse, die nach Regel 3-10 zur Verfügung gestellt werden
- 3. Abschlüsse, die nach Regel 3-16 zur Verfügung gestellt werden
- F. Pro-Forma-Abschlüsse, die nach Artikel 11 zur Verfügung gestellt werden
- G. Branchenspezifische Sachverhalte
- 1. Angaben entsprechend Branchenleitfäden
- 2. Angaben von Unternehmen der Öl- und Gasbranche nach FAS 69
- H. Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen auf andere Formulare, Regeln und Anhänge
- 1. Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen auf befreite Börsenangebote
- 2. Bezugnahme auf Verlautbarungen des FASB in Formular 8-K
- 3. Anwendung der IFRS auf die Regelungen zu Zeichnungsangeboten und Privatisierung
- VI. ALLGEMEINE BITTE UM STELLUNGNAHMEN
- VII. GESETZ ZUR VERRINGERUNG DER BÜROKRATIE
- A. Hintergrund
- B. Abschätzung der Belastungen und Kosten Burden im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen
- C. Aufforderung zur Stellungnahme
- VIII. KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
- A. Vorschlag für eine vorzeitige Anwendung der IFRS durch US-Emittenten
- 1. Erwarteter Nutzen
- 2. Erwartete Kosten
- B. Vorschlag A: Überleitungsinformationen gemäß IFRS 1
- 1. Erwarteter Nutzen
- 2. Erwartete Kosten
- C. Vorschlag B: Ergänzende Informationen nach US-GAAP
- 1. Erwarteter Nutzen
- 2. Erwartete Kosten
- IX. ZERTIFIZIERUNG NACH DEM GESETZ ZUR FLEXIBILITÄT IN AUFSICHTSFRAGEN
- X. ERWÄGUNG DER AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT, DER BELASTUNG FÜR DEN WETTBEWERB UND DER FÖRDERUNG VON EFFIZIENZ, WETTBEWERB UND KAPITALBILDUNG
- XI. VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN AN DER KODIFIZIERUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK
- XII. GESETZLICHE GRUNDLAGE UND TEXT DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN
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