Unsere Stellungnahme zum Entwurf zum jährlichen Verbesserungsprojekt

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09.11.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich Vorgeschlagener Änderungen an den IFRS 2008 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 175 KB).

Wir begrüßen und unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB als einen Weg, bestimmte Änderungen an den IFRS in effizienter und wirkungsvoller Weise zu behandeln. Und wir unterstützen die meisten Vorschläge aus dem Entwurf. In unserer Stellungnahme sehen wir dessen ungeachtet die drei nachfolgend genannten Sachverhalte, bei denen wir anderer Meinung sind. Zurückliegende Stellungnahmen an das IASC/den IASB finden Sie hier.

Die drei Verbesserungen, bei denen wir einige Bedenken haben, sind die folgenden:

Wir stimmen nicht mit dem Vorschlag in IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme überein, nach dem sich die Klassifizierung von Ausgaben als Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit nach dem Ansatz eines Vermögenswerts in der Bilanz richten soll, und sind der Ansicht, dass dies eine wesentliche Auswirkung für bestimmte Unternehmen und Branchen hat. Wir glauben, dass es besser wäre, die Frage der Klassifizierung von Zahlungsströmen in der Aufstellung der Zahlungsströme im IASB-Projekt zur Darstellung des Abschlusses abzuhandeln.

Daneben vertreten wir die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 18 Erlöse hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent tätig ist, nicht zu einem Prinzip führt, dass auf die Liste der zur Verfügung gestellten Indikatoren fußt und dementsprechend viele der Sachverhalte, die in der Praxis auftreten, nicht löst.

Schließlich glauben wir, dass die vorgeschlagene Änderung der Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hinsichtlich der Feststellung, ob ein nicht-finanzieller Vertrag ein trennungspflichtiges Fremdwährungsderivat enthält, verbessert werden könnte. Wir erkennen an, dass sich die Feststellung, ob solche eingebetteten Derivate eine Trennung erfordern, in der Praxis als problematisch herausgestellt hat und dass die Vorschrift daher einer Verbesserung bedarf. Gleichwohl sind wir nicht der Ansicht, dass die nun vorgeschlagene Formulierung zu der notwendigen Klarheit führt. Wir haben wir einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der auf den Indikatoren, die in der vorgeschlagenen Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten sind, fußt, von dem wir der Meinung sind, dass er die Änderung verständlich und handhabbar macht.

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