Wir begrüßen und
unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB als einen Weg, bestimmte
Änderungen an den IFRS in effizienter und wirkungsvoller Weise zu behandeln. Und wir
unterstützen die meisten Vorschläge aus dem Entwurf. In unserer Stellungnahme sehen wir
dessen ungeachtet die drei nachfolgend genannten Sachverhalte, bei denen wir anderer
Meinung sind. Zurückliegende Stellungnahmen an das IASC/den IASB finden Sie
hier.
Die drei Verbesserungen, bei denen wir einige Bedenken haben, sind die folgenden:
| Wir stimmen nicht mit dem Vorschlag in IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme überein,
nach dem sich die Klassifizierung von Ausgaben als Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit
nach dem Ansatz eines Vermögenswerts in der Bilanz richten soll, und sind der Ansicht, dass dies
eine wesentliche Auswirkung für bestimmte Unternehmen und Branchen hat. Wir glauben, dass es
besser wäre, die Frage der Klassifizierung von Zahlungsströmen in der Aufstellung der
Zahlungsströme im IASB-Projekt zur Darstellung des Abschlusses abzuhandeln.
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| Daneben vertreten wir die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 18 Erlöse
hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent tätig ist, nicht zu einem
Prinzip führt, dass auf die Liste der zur Verfügung gestellten Indikatoren fußt und dementsprechend
viele der Sachverhalte, die in der Praxis auftreten, nicht löst.
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| Schließlich glauben wir, dass die vorgeschlagene Änderung der Leitlinien in IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hinsichtlich der Feststellung, ob ein
nicht-finanzieller Vertrag ein trennungspflichtiges Fremdwährungsderivat enthält, verbessert
werden könnte. Wir erkennen an, dass sich die Feststellung, ob solche eingebetteten Derivate
eine Trennung erfordern, in der Praxis als problematisch herausgestellt hat und dass die
Vorschrift daher einer Verbesserung bedarf. Gleichwohl sind wir nicht der Ansicht, dass die
nun vorgeschlagene Formulierung zu der notwendigen Klarheit führt. Wir haben wir einen
alternativen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der auf den Indikatoren, die in der
vorgeschlagenen Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten sind, fußt, von dem wir der
Meinung sind, dass er die Änderung verständlich und handhabbar macht.
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