Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 7

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05.11.2008

EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente veröffentlicht.

In der Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf:

Dieser Entwurf ist Teil der fortlaufenden Bemühungen des IASB als Reaktion auf die Fragen, die durch die gegenwärtigen Marktunruhen aufgeworfen worden sind. Darin werden Änderungen hinsichtlich der Angaben zum beizulegenden Zeitwert und zum Liquiditätsrisiko, die bereits in IFRS 7 gefordert werden, vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Änderungen hat der IASB um Stellungnahmen zu den Vorschlägen im Entwurf bis zum 15. Dezember gebeten. In unserem Stellungnahmeentwurf stimmen wir den Vorschlägen im Wesentlichen zu, haben aber weiterhin einige Zweifel bezüglich der folgenden Punkte:

Den Umfang der Angaben zur Fair-Value-Sensitivität. Der Vorschlag des IASB lautet, dass die Angabe nur für die Instrumente zu leisten ist, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angegeben werden. EFRAG heißt besonders Meinungen dazu willkommen, ob diese Angabeerfordernis auch auf andere Finanzinstrumente ausgedehnt werden sollte.

Die Frage ob und unter welchen Umständen Angaben zum Liquiditätsrisiko aus vertraglichen Endfälligkeitsdaten sinnvoll sind und gefordert werden sollten.

Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.

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