DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten

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04.11.2008

Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch das RIC des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben gegen Ende 2007 an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert.

Mit dem seit Juli 2008 deutlich verschärften Verfall der Märkte hat der International Accounting Standards Board (IASB) das Thema wieder aufgenommen; auch die Fachgremien des DRSC haben sich im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen erneut mit dem Thema beschäftigt. Der DSR und das RIC des DRSC sind in ihren Überlegungen zu folgendem Ergebnis gekommen:

Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind; die Bestimmung, ab wann ein Markt als inaktiv anzusehen ist, wird hier nicht angesprochen. IAS 39 sieht für den Fall inaktiver Märkte vor, dass der Fair Value mangels beobachtbarer Preise für das Finanzinstrument durch ein Bewertungsmodell ermittelt wird.

Bei der Anwendung von Bewertungsmodellen sind, soweit vorliegend, am Markt ablesbare Bewertungsparameter zu verwenden. Nur für diejenigen Bewertungsparameter, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind, kommt eine andere Ermittlung der Parameter zur Anwendung. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht ignoriert werden, auch wenn der Markt für inaktiv erachtet wird.

Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Zwar mögen die aktuell beobachtbaren Ausprägungen auch von Marktverzerrungen gekennzeichnet sein, sie stellen jedoch Anzeichen dafür dar, dass die historischen Ausprägungen nicht mehr relevant sind und daher nicht ohne Anpassung verwendet werden können. Da es objektive Verfahren zur Anpassung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen nicht gibt, besteht Bedarf für Leitlinien.

Nach Ansicht von DSR und RIC hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten. Wir werden uns aktiv in die entsprechende Diskussion einbringen.

Diese Presseerklärung des DSR kann im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).

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