Wir bitten den FASB, auf konvergierte Antworten zu warten

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03.11.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben beim FASB zwei Stellungnahmen eingereicht, in denen wir den FASB bitten, nicht mit den nachfolgend genannten Änderungen an zwei FASB-Verlautbarungen fortzufahren — FAS 140 zu Ausbuchung und FIN 46(R) zu Konsolidierung — sondern stattdessen auf den Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB zu diesen Themen zu warten: .

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben beim FASB zwei Stellungnahmen eingereicht, in denen wir den FASB bitten, nicht mit den nachfolgend genannten Änderungen an zwei FASB-Verlautbarungen fortzufahren — FAS 140 zu Ausbuchung und FIN 46(R) zu Konsolidierung — sondern stattdessen auf den Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB zu diesen Themen zu warten:

Die vorgeschlagene FASB-Verlautbarung Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten — Eine Änderung von SFAS 140 würde das derzeitige Ausbuchungsmodell des FASB ändern.

Die vorgeschlagene FASB-Verlautbarung Änderungen an FIN 46(R) würde das derzeitige Konsolidierungsmodell des FASB ändern.

Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus der Stellungnahmen zu FAS 140 (Ausbuchung). Der selbe Punkt wird in der anderen Stellungnahme gemacht.

Anstatt diese vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard zu veröffentlichen, sollte der FASB mit dem IASB zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ausbuchungsmodell zu entwickeln, das von allen Unternehmen angewendet werden kann, die entweder nach US-GAAP oder nach IFRS Bericht erstatten. Derzeit wird erwartet, dass die beiden Boards 2010 gemeinsame Standards veröffentlichen. Daher gälte, wenn der FASB die vorgeschlagene Verlautbarung als endgültigen Standard herausgeben würde, dass US-amerikanische, bei der SEC registrierte Anwender innerhalb kürzester Zeit drei verschiedene Ausbuchungsmodelle anwenden müssten. Das würde zu praktischen Herausforderungen für die Ersteller führen.

Da Ausbuchung und Konsolidierung untrennbar miteinander verbunden sind, ermutigen wir den FASB und den IASB, in Zusammenarbeit ein gemeinsames Konsolidierungsprinzip zu entwickeln. Das Ausbuchungs- und das Konsolidierungsprinzip sollten konzeptionell übereinstimmen, auf dem Konzept von Beherrschung basieren und mit den Definitionen eines Vermögenswertes und einer Schuld im Einklang stehen, die derzeit im Rahmen des gemeinsamen Projekts zum Rahmenkonzept entwickelt werden. Wir sind der Meinung, dass solche konsistenten Prinzipien unabdingbar für die getreue Darstellung der Vermögenswerte und Schulden der Berichtseinheit sind.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Stellungnahme zu den Änderungen an SFAS 140 (Ausbuchung) (233 KB)

Stellungnahme zu den Änderungen an FIN 46(R) (Konsolidierung) (246 KB)

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