Umklassifizierungen nach IAS 39 – nur noch drei Tage!

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29.10.2008

Der IASB hat Leitlinien herausgegeben mit denen das Datum des Inkrafttretens der jüngst veröffentlichten Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen zulassen, klargestellt wird.

Die Leitlinien sind auf Seite 1 des IASB Update-Newsletters vom Oktober 2008 dargestellt, der kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden kann.

Es gelten folgende Schlüsseldaten:

Umklassifizierungen können nicht rückwirkend vor dem 1. Juli 2008 angewendet werden

Die Entscheidung, einen finanziellen Vermögenswert zu einem Datum zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Oktober 2008 umzuklassifizieren muss vor dem 1. November 2008 gefällt werden

Alle Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen werden, treten von dem Datum der Umklassifizierung an in Kraft; dies gilt unabhängig davon, wann die Bilanzperiode beginnt

Daher müssen Unternehmen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Finanzinstrumente rückwirkend umzuklassifizieren, dies vor dem 1. November 2008 tun, da alle Umklassifizierungen, die ab diesem Zeitpunkt vorgenommen werden erst mit dem Datum der Umklassifizierung wirksam werden können.

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