Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert
28.10.2008
Vier französische Rechnungslegungs- und Aufsichtsbehörden haben eine gemeinsame Empfehlung zur bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, die "aufgrund der gegenwärtigen Unruhen nicht mehr verlässlich mit Marktpreisen bewertet werden können".