Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert

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28.10.2008

Vier französische Rechnungslegungs- und Aufsichtsbehörden haben eine gemeinsame Empfehlung zur bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, die "aufgrund der gegenwärtigen Unruhen nicht mehr verlässlich mit Marktpreisen bewertet werden können".

Im Wesentlichen unterstützt die Gruppe die Leitlinien, die jüngst vom IASB und vom FASB zu dieser Frage herausgegeben worden sind. Die vier französischen Behörden sind der nationale Standardsetzer (Conseil national de la comptabilité), die Wertpapieraufsicht (Autorité des marchés financiers), die Bankenaufsicht (Commission bancaire) und die Versicherungsaufsicht (Autorité de contrôle des assurances et des mutuelles). Die Empfehlung steht Ihnen in französischer Sprache (44 KB) und in englischer Sprache (43 KB) zur Verfügung.

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