Bitte an IFRIC oder den IASB um eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten
27.10.2008
Am Samstag, den 25. Oktober wurde in der F.A.Z.
Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Bewertung in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das IDW als auch das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC haben sich gegen Ende 2007 hierzu dahingehend geäußert, dass an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert wurde. Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind. IAS 39 sieht für diesen Fall vor, dass von der Marktbewertung auf Modellbewertung übergegangen wird, dies jedoch nicht für alle Bewertungsparameter, sondern nur für diejenigen, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht einfach ignoriert werden, auch wenn die Bilanzierenden die Märkte für inaktiv erachten. Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, die entweder gar nicht beobachtbar sind oder bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen geprägt sind. Bezüglich der zuletzt angesprochenen Ausprägungen ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Objektive Verfahren zur Fortschreibung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen gibt es nicht. Hier hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten. |
Die Presseerklärung im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).