Studie über Angaben zu Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS

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24.10.2008

Der britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial Reporting Council, FRC), unter dem der Accounting Standards Board arbeitet, hat eine Rückschau auf Angaben zu Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert veröffentlicht, dem eine Stichprobe von 32 börsennotierten Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, zugrundeliegt.

Die Unternehmen wurden ausgewählt, weil sie hohe Beträge an Geschäfts- oder Firmenwerten haben. Nach IAS 36 ist eine jährliche Wertminderungsbeurteilung sowie die Angabe der wesentlichen Annahmen der verwendeten Methodologie zur Erlangung dieser Annahmen vorgeschrieben, wenn Bewertungsmodelle zur Prüfung verwendet werden, ob der Geschäfts- oder Firmenwert abgewertet werden muss. Sie können den Bericht von der Website des FRC herunterladen (in englischer Sprache, 134 KB). Nachfolgend einige Kernaussagen:

Alle Unternehmen in der Stichprobe leisten Angaben zu ihrem Vorgehen hinsichtlich der Wertminderungsprüfung für den Geschäfts- oder Firmenwert. Allerdings variierte das Niveau der zur Verfügung gestellten Detailangaben stark:

Bei vielen Unternehmen waren die Angaben eher allgemeiner denn spezifischer Natur. Lediglich eine Minderheit von Unternehmen stellte Informationen zur Verfügung, die einen unmittelbaren Bezug zu ihrem Geschäft aufwiesen. In dem Bericht werden die Abschlüsse von mehr als der Hälfte der Unternehmen als 'Worthülsen – eher uninformativ'.

Deskriptive Informationen über die Art, wie die wesentlichen Annahmen erlangt und der Höhe nach bestimmt wurden, pflegten vage zu sein. In vielen Fällen gab es eine allgemein gehaltene Aussage derart, dass die zurückliegenden Erfahrungen infolge der Erwartungen der Geschäftsleitung über die Zukunft geändert wurden.

Lediglich eine Minderheit der untersuchten Unternehmen gab Informationen nach Zahlungsmittel generierender Einheit selbst dann an (cash generating unit, 'CGU'), wenn erhebliche Beträge des Geschäfts- oder Firmenwerts mehr als einer CGU zugeordnet wurden.

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