Leitlinien der SEC zum beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen

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15.10.2008

Die Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Office of the Chief Accountant, OCA) hat den Vorsitzenden des FASB Robert H.

Herz hinsichtlich der Frage, wie der beizulegende Zeitwert von ewig laufenden, mit Vorzügen ausgestatteten Wertpapieren (Perpetual Preferred Securities, PPS) zu bestimmen ist, angeschrieben. Nach US-GAAP erfolgt die Bemessung von Wertminderungen unterschiedlich für Beteiligungs- und Gläubigertitel – einige würden sagen: strenger für Beteiligungs- als für Gläubigerpapiere. Die OCA stellt dazu fest, dass, obwohl PPS 'schuldartige Eigenschaften' aufweisen, sie als Eigenkapital zu klassifizieren seien, weil sie nicht zurückgezahlt werden müssten. In dem Schreiben wird dazu festgestellt:

Die OCA kommt nach Abstimmung mit dem und Zustimmung des FASB-Stabs zu dem Schluss, dass es solange nichts dagegen einzuwenden hätte, wenn ein Emittent bei der Beurteilung von Wertminderungen bei PPS ein Wertminderungsmodell anwendet (einschließlich eines erwarteten Rückzahlungszeitraums), das vergleichbar mit dem für einen Gläubigertitel ist, vorausgesetzt, dass es keinen Hinweis auf eine Verschlechterung der Bonität des Emittenten gibt (bspw. einen Rückgang der Cash Flows aus dem Halten der Anlage oder einer Herabstufung im Rating des Wertpapiers unterhalb von Investment Grade), bis dieser Sachverhalt weiter durch den FASB untersucht werden kann.

Gleichzeitig mit der Übermittlung des Schreibens rief die SEC den FASB auf, diesen und damit in Beziehung stehende Sachverhalte aufzugreifen. Sie können das Schreiben der SEC hier herunterladen (in englischer Sprache, 99 KB).

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