EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'

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15.10.2008

Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird.

Seine Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise. Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt:

Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].

Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden.

Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission ein Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:

Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden.

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