Resolution des Europäischen Parlaments zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF

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12.10.2008

Am 9. Oktober 2008 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF, die öffentliche Rechenschaft und die Zusammensetzung des IASB.

Unter anderem heißt es darin: Das Parlament

'äußert Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit, die Überwachungsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt einzusetzen, d.h. bevor die zweite Phase des Konsultationsprozesses bezüglich der Überprüfung der Leitung des IASB eingeleitet ist'

'fordert, dass die Überwachungsgruppe in die Aufstellung des Arbeitsplans für das IASB eingebunden wird'

'bedauert, dass es bezüglich der Einsetzung einer Internationalen Rechnungslegungs-Beratergruppe nicht konsultiert worden ist'

'besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Mitglieder der Überwachungsgruppe über hinreichende Befugnisse verfügen, damit sichergestellt wird, dass sie politisch zur Verantwortung gezogen werden können'

'vertritt die Auffassung, dass eine Mitgliedschaft in der Überwachungsgruppe nur nach Eingehung der Verpflichtung, die Internationalen Rechnungslegungsstandards als Heimatmarktstandards einzuführen, wirksam werden sollte'. [Anmerkung von IAS PLUS: Zwei der vorgeschlagenen Mitglieder des Überwachungsgremiums, der Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht und der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht wären nach diesem Kriterium nicht berechtigt]

'verlangt, dass zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission eine gemeinsame Absichtserklärung vereinbart wird, um die Bedingungen für eine Beteiligung der Gesetzgeber an der Arbeit der Überwachungsgruppe festzulegen, sofern eine solche Gruppe in diesem Stadium eingesetzt wird'

'beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln'

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