McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken

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10.10.2008

In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008 hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln für Banken unter IFRS zu vereinfachen.

Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzuklassifizieren, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umklassifizierungen selten, und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umklassifizierung wird von da ab zu den angenommenen Anschaffungskosten. Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umklassifizierungen dazu führen sollten, dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen Redenotizen von McCreevy nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:

Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen, dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird. Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzuklassifizieren, wenn sie das wünschen. Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann. Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen, sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert, wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung über das dritte Quartal Einfluss finden.

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